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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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290 Don dem Manufactur-

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mithin davor außer Landes geht, desto mehr wird 'das Geld des Landes circuliren, und aus einem Ge- >werbe in das andere gehen. Das Manufactur- und ?Handwerks Wesen ist also vor den Umtrieb des Gel«des, und die daraus entstehende Nahrung der Un-terthanen, eine so wichcige Sache, daß wir, ein eignesHauprstück zu dessen Abhandlung auszusehen, aller«,dings Ursache haben.

§. 275.

Was Manufa- Man versteht aber durch Manufacturen, Fabrf«kcn^Handwerke ken und Handwerke diejenigen NahrungSgeschaffteund Zünfte der Menschen, wodurch vermittelst zu dem Ende er«wordener Geschicklichkeit und Fleißes die rohen Ma-terialien, oder bereits zum Theil verfertigten Waa-ren zur Nothdurft und Bequemlichkeit des menschli-chen Lebens zubereitet, bearbeitet und ferner in voll-kommenen brauchbaren Standgesehet werden. DieAlten haben alle diese Geschaffte mit dem Namen derHandwerke beleget, und die Anstalt der Zünfte undInnungen dabey eingeführet. Diese Zünfte undInnungen bestehen in einer Gesellschaft solcher Per-sonen, die in einer Stadt oder Gegend mit Aus-schließung andrer einerleyNahrungögeschaffte treiben,und zu dem Ende gewisse, theils gute und unver-werfliche, theils abergläubische, thörichte, unnützeund schädliche Gesetze und Gewohnheiten unter sicheingeführet haben. Alle diese Arten der Gewerbe,die in Zünfte und Innungen eingeschlossen sind, be-leget man noch itzo mit dem allgemeinen Namen derHandwerke; Manufacturen und Fabriken hingegenpfleget man diejenigen verbesserten Arten von diesenNahrungSgeschäfften zu nennen, die erst in neuernZeiten ben uns eingefnhretworden, und in keine In-nungen und Zünfte eingeschlossen sind; und zwarpfleget man inö besondere diejenigen Fabriken zu nen-nen.