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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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302
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Don der Nütz-lichkeit seinerkeinemandmasnufactucen,und wie sie zugründen sind.

Nützlichkeit derGold- und Sil-ber-Labnkcn.

ZO2 Von dem Manufactur-

Weise der tüchtigen Farben und die Ingredienziendeutlich vorgeschrieben werden. So lange wir solchehöchstnvthige Maaßregeln außer Augen scheu, so ha.ben wir unsauch in dem Fortgange unserer Manu-facturen wenig zu versprechen.

§. - 28 .

Die feinen Leinewandmanufaeturenfind nicht we-niger beträchtlich vor die Aufmerksamkeit eines wei-sen Regenten. Je allgemeiner der Gebrauch derLe>newand vor alle Menschen ist, destomehr Geldgehet davor zum Nachtheile des Skaakö außer Lan-des, wenn nichts als grobes Lmnen darinnen gewon-nen wird. Dennoch findet man darinnen in denmeisten Landern in Deutschland annoch eine großeSorglosigkeit. Es werden wenig Lander und Ge-genden bey uns seyn, wo man nicht einen guten undschönen Flachs zeugen könnte, wenn man die inWestphalen, in den braunschweigischen Landen undan einigen andern Orten eingeführte Vorsicht beob-achten und nichts als tüchtigen rigaischen und schwa-nebeckischen Lemsaamen aussäen wollte, statt deselenden Saamenö von kurzem Flachse, den man anden meisten Orten gebrauchet. Die Erfahrung hatdieses genugsam bestätiget. Die Art und Weise zurösten, trägt auch sehr vielzur Güte des Flachses bey,wenn der Landesherr darinrenVorschrift geben wollte.Die feine Spinnerey und Weberei), die Bleiche undZubereitung würden auch wenig Schwierigkeiten fin.den, wenn man Anstalten und Vorsorge hierinnenanzuwenden bemühet wäre.

§. 289.

Unker den Fabriken verdienen zuforderst die Gold-und Silber-Fabriken eine besondere Aufmerksamkeit

des