Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
310
JPEG-Download
 

AIY Von dem Marmfactur-

Wechsel empfängt, der in dem Gewerbe als baareSGeld ronlliren kann. Allein es fragt sich zuförderst,ob solche Wechsel nicht mit großem Verluste stattZahlung angenommen werden würden; und so-dann dürften sich, besonders in Ansehung der ver-pfändeten beweglichen Güter viele Schwierigkeitenäußern. Die Banco müßte viele Packhäuser haben,um alle diese verpfändeten Waaren aufzubewah-ren; und wenn sie vor ihre Sicherheit sorge», undzu seiner Zeit richtige Zahlung thun wollte: so müß-te sie eben, wie die Lombard uns Leihehausir, sehrunter dem wahren Werthe darauf leil-en. DieSache scheint auch von geringem Nutzen zu form.Denn wer einmal Waaren hat, der kann sie mitweit weniger Nachtheil verkaufen, als er im Ver-satz Wechsel darauf annimmt, die niemans so l)vchals baares Geld schätzen wird.

§. 296.

Verkabelte Es ist schon oben erinnert worden, daß die Vcr-run^nM-l'dek me düng der Monopolien, Apaldo und dergleichenManufectrren zur Aufnahme des Manufaktur- und Fabnken-We-rmLFabriken, nöthig ist, wenn sie den auswärtigen Cominer-cien und dem Nahrunqsstande hauptsächlich zur Un-terstützung dienen sollen. Ich hab? auch daselbstgleichfalls beygebracht, daß das Verbot der Ein-führe gleicher oder ähnlicher Waaren und die zu demEnde aufzulegenden schweren Zölle, Mauthen undHccisen zu Beförderung der »«inländischen Manu-fakturen und Landesproducce ein «ehr dienliches Mit-tel sind. Eben so kann das Verbot der Ausführeder rohen Materialien, zuinal, wenn sie in andernbanden nicht wohl zu habe» sind, zu diesem End-zwecke gar viel beytragen. Die Königin Elisabethin England zwang durch das Verbot der Ausführeder Wolle die niederländischen Manufacturiers, daßsie selbst kommen, und sich in England niederlassenmußten; und hierdurch wurden die engellandischenManufakturen auf einmal gegründet *).

*) Die-