Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
311
JPEG-Download
 

und Handwerks - Wesen. zu

*) Dieses Verfahren der Königin Elisabeth lehret uns,daß sich ein weiser Regent durch den Tadel und dasSchreyen des Volkes in seinen wohl überlegtenMaaßregeln nicht irre machen lassen müsse. Siesahe als eine kluge Regentin ein, daß, wenn sie dieAusführe der Wolle in Engelland verböthe, so wür-den die niederländischen Manufacturiers / die ohne-dem von dem grausamen Herzoge von Aiba sehr tyran-nisirec wurden, sich in Engelland niederlassen müssen.Die Engellander schrien sehr über dieses Verbot, daßihnen dadurch die Nahrung und die Einkünfte vonihren Landgütern gehemmet würden. Um diesenKlagen abzuhelfen: so kaufte die Königin jedermanndie Wolle ab; und als der Vorrath zu stark an-wuchs: so ließ sie, um die Unverauderlichkeit ihresVerbots zu erkennen zu geben, große Haufen Wolleöffentlich verbrennen. Jedermann sahe dieses alsein unbilliges und grausames Verfahren an. DieKönigin aber erreichte in der That ihren Endzweck;denn als die niederländischen Wollenarbeiter keineWolle mehr hatten: so kamen sie nach England,und brachten daselbst dj^ Wollenmanufacturen aufeinmal in Flor.

§. 297.

Man muß hiev gleichfalls aus der obigen Abhand-lung von den auswärtigen Commercien wiederholen,daß der Hof vor die Güte und Tüchtigkeit derWaaren sorgen, und zu dem Ende Reglements undVorschriften geben, auch Beschau - oder Besichtigun-gen anordnen müsse, wie es denn auch nöthig ist,daß der Lohn der Arbeiter und Gesellen in derglei-chen Reglements bestimmt und festgesetzet werde *).Es ist auch daselbst schon ausgeführet worden, daßein wohl eingerichtetes Manufacturcollegium in die-sen Anstalten vortrefflichen Nutzen leistet. Beson-ders aber ist es rathsam, eigene Manufacturinspecto-res zu setzen, die alles in eigner Person bey den Ma-nufacturiers in Augenschein nehmen, ihre Berichteund Gutachten an das Manufacturcollegium erstat-

U 4 ten,

Es sind Regle-ments über dieGüte der Waa-ren unv denLohn der Trbci-ter, desgleichenÄlanufacturcol-lcgia und Jn-spectores nöthig.