fälle an den Gränzen, die von Francnthal bis an denhohen Nohncn eine beständige Gränzwacht erheischten132), war der Kanton, von dieser offenen Seite herSchwyz zu decken, von den Eidgenossen immer starkbesetzt. An alle daS — an 120 gefallene Männer ( wieviele werden der verwundeten gewesen seyn?) und an3 verbrannte Ortschaften 133), einzelne Häuser nichtgerechnet 13))/ bekam Zug nicht-s. Daher die Maß-regeln von 1)47. 135).
Nachdem die Stadt mit dem Herrn zu BnonaS ins1)50 Reine gekommen 136), zieht sie mit ihren Eidgenossenden Nsirnbergern wider den Markgraf von Branden-bürg zu Hilf, so gut fiir sich 137) als für die Ge-schädigten , und kauft im Jahr darauf die Segesseri-schen Rechte zu Steinhaufen 138),
132 ) Und an der Sylbrücke und zu Baar Wälle und Gräben,
133) Auch Finstersee ist verbrennt worden. Schreiben derBerner an Zürich i ’t't 2 am Tag nach Simonuns Judas.
131) „Etwa wenig Huß angestoßen und verbranndt." Scho-dele r.
135) Bd. IU. S. 223.
136) Bd. II. S. 125.
137) Weil dieser Markgraf sie um eines ApvenzellerS willengeächtet hatte.
138) Bd. II. E. 28 6.