1491 M) am Rechten für ihr Eigenthum 219), hebt Lurchgegebene Privilegien ihren Markt 220 ) und schützt dieBürger sorgfältig gegen mögliche Ncbervortheilnng hab-süchtiger Menschen 221 ), als gerade um eines solchen
219) Bd. III. S. 23. Im Spruch kommt vor, daß derRoßberg, so lang, daß sich kein Mensch denken möge,der Stadt anqehört habe. In diesem Jahr kommt dieStadt auch mit Zürich in Streit wegen der Horger-ßraße. Jene behauptete, die Spedition-waaren vonZürich auf Luzern müßen über Horgen in die Sust zuZug. Diese glaubten, der Nähe nach fahren zu dürfen.ES sprachen am Freytage vor Martini die Boten vonBern, Luzern, Ury, Schwyz , Unterwalden und GlaruS»die von Zug sollen zu ewigen Zjten by ir Straß be-„liben, und die von Zürich, von Horgen , und ab dem„ Horgerberg von Horgen gegen Zug fahren, und sonst„in keine andre Sust." Merkwürdig ist, daß der Sach-sührcr der Stadt Zug , Rathsherr Hans Stadlin, dieRechtsfrage gröstenthcilS aus dem Stadtbuche von Zü-rich beantwortete. Stadtarchiv. Im Rüßschiessenwird 1193 mit den Maschwandern gemarchet. Diesengehörte die Nutzung, der Stadt die hohen und nie-dern Gerichte.
220) Denen im Amt Mtyenberg wird erlaubt, das Fahrzu SinS um den halben Lohn gebrauchen zu dürfen fürWaaren, die sie auf den Markt bringen, oder an Bür-ger verkaufen. Urkunde.
221) Dem Besitzer der Eägenmühle im Platz wird jederSchnitt tariert (16 Schuhe um i Kreuzer, 20 um 5