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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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entgegen is). Auch der beste und kräftigste Willeder zu Basel versammelten Kirchenvater gieng an derrömischen Politik unter 19). Ohne bischösiichen Ein«stuß 20 ) seyen Rath und Bürgerschaft die Pfiichten ih.reö Pfarrherrn 21 ) fest/ zwingen ihn an deS Bischofs

48) In einem damahls aufgesetzten , wenig bekannten Buche/der Tröster genannt / vorgetragen. Zu Zürich nahm1487 der Rath der zweyhundert die Sache vor der Hand r„wer einer Tochter ir Mägdthum nimbt/ soll gerechtfer-„ tigt werden vor dem rat der CC , nicht vor dem geist-„lichenGericht." Rathsmanual daselbst. II. S.6.

49) Wie Bullen verfälscht und mit 4000 rhei». Gulden dieHäupter des deutschen Reichs gegen das Concilium be-stochen waren, erzählt AeneaS GylviuS, der geist-reiche Ueberläufer von der Sache des Conciliums zuder des Pabsts, und der selbst als des Kaisers Ge-heimschreiber dieses unrühmliche Geschäft besorgte, inKochii Sanct. Pragm. Germ. illustr. p. 30 7.

20) Ein von ihm Abgeordneter (M. Johann Stephan vonZürich ) war nur Zeuge der Uebereinkunft. 1434 geschahees nicht mehr ohne des Bischofs Wille, das Kirchen-rinkünften verkauft worden. Rath und Bürgerschaftfürchtete sich, das „per ordinariam auctoritatem ex-ercere.” Urkunde.

21) 1426. Es scheinen Reibungen, aus dem Inhalt des In-struments zu urtheilen, zwischen dem Pfarrer und derBürgerschaft vorausgegangen zu seyn. ES wird ihm ge-bottcn, sein Haus bey St. Michael zu bewohnen— seinEinkommen festgesetzt —wenn und wo er Meß lesen müsse.