— 343 —
und gemeine Priester 194) im Sittenverderbniß iw-anzugehen.
So wurde der gesellschaftliche Zustand der abscheu-lichste in der Wett. Die Pensionen, und Gnadengel-der langten nicht aus, daheim ein Schlaraffenleben zu
191) Fra Paolo (Gesch. der trid. Kirchcnversamm-lung rc. rc.) erwähnt eines cidg. Edikts vermögewelcher, zur Sichcrstcllnng der ehrbaren Weiber, je-der Priester verpflichtet war, eine Konkubine („Hübsch-frau") zu halten. Nicht nur hatten die Geistlichen of-fenliche Beyschläferinnen und Kinder, sondern griffenin ungczähmter Gier selbst ehrbare Frauen an. GlutzBlotzheim in schwer;. Museum. Die „Pfaffen„sollen bis Lichtmeß ihre Wehen hinweg fertigen, oder„in ein Halücisen gesteckt werden." Solothur-nerrathsprotokoll vom 5. März 15 25 . ImBrachinonat hatten die Priester, „ihnen doch wiederihre Jungfrauen zu vergönnen." A. a. O. Zu Iug muß-ten^die auf Pfründen kommenden unter anderem anlv-„ ben nicht nach Wyb und Kindt und Töchtern zu stel«„len, und zu beschissen." Rathsprotokoll von4531. ES kam 1519 ein Priester vor Stadtrath, undtrug vor „ wie er uneliche Kinder hab bv Syner„ Iunkfrowen und mögent im such wohl mer wer-den rc. rc. RathtSprotokolll. Wider den Golddurstder Priester erließen die in Luzern versammelten Ge-sandten von 9 Kantonen strenge Gesetze, Uorrinxcrh ist. ec des. etc.