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Widerrechtlich wurde die außerordentliche Gcmci-1585uevcrsammlung vom Rath verweigert. Aber als eineabgehalten ward, zwey Rathöstellen zu besetzen, wei-gerte sich die Bürgerschaft einzutreten, eS seye dannzuerst über ihr Begehren entschieden. Der Rath schlugRecht vor, zog ab, und mahnte die drey Gemeinden zutreuem Aufsehen, als er vernahm, daß die Bürger überseine Entsetzung oder über Klage vor Stadt-und Amt-rath berathschlagten. Die Bürger vereinigten sich, denHandel den drey G ... " .
Der in bürgerlichen Dingen unwissende 492) Rathnahm daö Bürgerbuch zur Hand, zu sehen, warumBachmann die Ablesung seiner Artikel verlange. ESwurde gefunden, daß Räth und Bürger den Schreiberan einer (Gemeine nehmen sollen.
Den Fehler wollten die Herrn nicht mehr gut ma-chen. Sie hätten dadurch ei» offenes Geständniß ihrerdiplomatischen Unwissenheit oder ihrer Partheilichkeitabgelegt. Sie schlugen den Weg der Intrigue ein,den gefürchteten Bachmann zu stürzen.
Mittelbar. Oswald Bengg, sein Schwager, wirdverklagt, er habe, zur RathSherrnstelle zu gelangen,Miech und Gaben gespendet 493). Dagegen seyc ein
492) „ Handt nüth gwüst."NS3) „ Hüeth und Baretli."