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1585 es werde Blut fließen/ und kein Recht geachtet war 504)/die Vermittlungsversuche des Bischöfen von Konstanz .Die Bürger erkannten den 4 Waldstätter-Brief „ganzund gar nüdt 5o5 )'-‘, entsetzten an einer von 10 Bür-gern geforderten Gemeine zwey Räthe „zu zeigen/ daßste Macht und Gewalt dazu haben/' Die übrigenzogen ab , alS gedroht wurde , dem fchiedrichterlichenSpruch 506) das Siegel abzunehmen.
Run suchte der Rath wieder Hülfe in den 3 Ge-meinden. Ihre Abgeordneten wurden an der Gemeinegehöhnt 507). Iezt schickte er auf Luzern / wo derSchultheiß auf den 15. Wcinmonat eine füuförrischeTagsatzung ausschrieb.
Auf diesen Tag wurde von Zug geschickt VogtBachmann 508) und Ammann Gotthard Schmid.
„Lib/ Hab/ Guoth und Bluoth für ihn zuo setze»/„ ehnder als er sich entgeldcn soll. “
50 i) In NogenmoserS Sachen rc. rc.
205) Vorzüglich tadelten die Bürger/ baß die Kosten ge-meinschaftlich getragen werden sollen. Wer am HandelUrsache scye/ soll zahlen.
506) „Die Orth handt uns nüth zuo regieren undt!zu»„ herrschen.... Wer hals ihnen kundt gethan, daS„ hätt man wohl mögen entbercn. “
507) „ Mir bösen Worten / daß ein Ellendt ist."
508) Er wollte an einer unruhigen Gemeine durchsetzen / daß
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