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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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456
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lind in der Fasten nicht gespielt werde; an Feyer-tagen durften in unserm Lande auch die Zürcher we-der fahren noch säumen 62 ). Die Zünften errichte-ten religiöse Bruderschaften 63), der Stadtrath eigeneJahrSzciten 64). Eö wird daö Mittaglauten cinge-führt, daß man gegen Ueberdrang der Türken bette65). Ob der Rath gleich über langes Predigen wie-derhohlt fein Mißbelieben zeigt und selbes verbietet 66),will er doch , daß Sonn - und Feyertage allgemeinschon an ihren Vorabenden geheiliget werden 67). ZurVerherrlichung deS Fronleichnamsfestes, und deS heil.OSwaldStageS werden auf gemeine Kosten wohlriechendeBlumen gekauft 68). ES bleibt bey so großer Religio,sität unerklärbar, warum Tempel als ZufluchtSörtcrvon Mördern und Verbrechern aller Art 69) betrachtet

62 ) 1551 . Wulflin,

63) 1550 hie Metzger. I ahrze itb. bey St. Michael.1550 die Fischer.

64) 1520, Sollen auf St. Sebastian begangen werden.Jahrzeitbuch.

65) 1592. Uebcrall in der Schweiz . Hafner.

66) R a t h S p r ot. von 1576 und 1592.

67) Das Verbott (S. 455, R.61.) soll sich über alle Hand-werker ohne Ausnahme erstrecken. R a t h S p r ot. 1598.

68) Nelken und Rosmarin zu Kränzen. Rechnung desPflegers bey St. Oswald von 15 93.

69) Nach einem Gesetz Kaiser Karls (l.e§. longobard.