587
In sroßcm Ansehen stuhndcn Jesuiten und Kapu.ziner 23), In verdientem , am Vergleich mit andernKlöstern 2 k) und Geistlichen 25). ES gelang der Bau
erwartete Nuntius sich in Nichts in das Weltliche mi-sche. Sollte er schon auf der Straße scvn, müsse erdas vor seiner Anerkennung versprechen (Stadt- u.AmtrathSp.); und als der Bischof zu Konstanz (1652) befahl/ auf den 19. März das Fest des hl.Josephs zu feyern „ist man eS guolwillig Jnganqen."A. a. O. Ueber einen geistlichen Mörder verfügten 1656einzig die Landesherren. Jnstr. über das Gedirg.Welcher eine Pfrund antratt/ mußre vorerst die weltli-che Gerichtsbarkeit anerkennen. Raths pro t. 162 0.Darum wird 1625 einer mit Recht seines lüdcrlichenl Lebenswillen von Rath aus seiner Pfründe entsetzt.RathSprotokoll.
25) Das hiesige Kloster wird 1625 erweitert/ und 1679 an-geordnet/ daß an jedem andern Sonntag ein Kapuzinerin der Pfarrkirche predige.
24) S. d i e G e sch i ch t e vonFrauenthal im H. B d e.Die Lockernheit mußte zunehmen/ als sie der NuntiusConti 1615 aller Gerichtsbarkeit zu entziehen / undmir vom römischen Stuhle abhängig zu machen wußte.Schweiz . Museum. Darum 18 Jahre später überdas dortige muthwillige und buhlerische Leben geklagt/und vom Rath der Abt zu Muri als Visitator ersuchtwurde. RathSprot.
25) Was mögen die Geistlichen der Stadt und des Landesgewesen seyn/ wenn die Ersten aus ihnen sich Dinge er-laubte»/ wie sie 1675 bey der Pfarrwahl vorgiengen/