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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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IX

Bedenklichkeiten unterworfen seyn? Oder läßt sichderselbe Zwek auf gelinderm Wege erreichen?

Die Ehrenstrafen sind, dem Wesentlichennach, aus der preussischen Gerichtsordnungentlehnt. Auf eben diese Autorität ist hier die Ver-pflichtung aller Pqrtheien und Interessenten, dieWahrheit zu reden, und sogar selbst alleBeweismittel dem Gegner anzugeben, so strengeingeschärft. Man wird finden, wie ich hoffe,daß das ganze System konsequent sey, und in allenseinen Theilen zusammenhange. Auch kann keineverschiedene Meinung sey»!, über die Moralitätdieser Vorschriften, und über ihren erstaunend wich-tigen Einfluß auf die gerichtliche Gewißheit. Allein,ist die Probe nicht zu schwer für uns kleinliche,selbstsüchtige Menschen?

Die Trennung, oder vielmehr die Abson-derung der Geschäfte des Sachwalters und desAuwalds, ist besonders vorgeschlagen, um auchdem Laien in der Rechtskunde es möglich zu machen,seinen Rechtshandel selbst zu führen, oder ihn durchdie Vermittelung eines Freundes führen zu lassen,und sich dennoch, wo es nöthig ist, des Rechts-verständtgen zu bedienen. Ist dieser Vorschlag, indem Maaße, wie er hier auch mit den Notariats-Geschästen in Verbindung steht, ausführbar?