E i n l e i t u tt g.
Algemeine Betrachtungen über die Grund-saze der Prozeß - Ordnung.
-^ie bürgerlichen Verhältnisse, aus welchen Rechts-händel entspringen können, sehen sich einander, beider Lage der Kultur der gesitteten Völker Europens,überal so ziemlich ähnlich. Die Grundsäze, nach wel-chen die Streitigkeiten untersucht werden müssen, sindauf die Natur des menschlichen Geistes, auf das We-sen der bürgerlichen Gesellschaft, gebanet. Sie sindallenthalben dieselben, und müssen allenthalben diesel-ben seyn. Es scheint also keine Ursache obzuwalten,weswegen eine vollkommen gute und zwekmässige Pro-zeß-Ordnung nicht allgemein seyn könne; weswegendas Verfahren, was in cmcm Lande für das zuträgt
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