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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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Erster Thekk

t. Litel. Die Prüfung der Richters über seine Kentnis derGeseze ist nicht hinreichend. Pa es hauptsächlich bei Beurtheilungseiner Fähigkeit auf die Frage ankömt, ob er sich in der Anwen-dung derselben Fertigkeit erworben habe, so müssen die Vorschrif-ten auch auswiesen Iwek gerichtet werden.

Strafen können für den Richter, als Richter, eigentlich nurin Ve weisen oder in Entsezung seines Amts bestehen. Der Scha-densersaz für begangene Versehen, ist nicht Strafe, sondern natür-liche Folge des Fehlers. Allein, wesl ein Richter der wiederholtfehlt, zu seinem Amte nicht taugt, und leicht einen Schaden stiftenkönte, den er nicht zu ersezen vermag , so mus Hie Absezung auchdie Strafe wiederholter Versehen seyn. Begeht der Richter in sei-nem Amte Verbrechen, so wird er nicht als Richter gestraft, son-dern als Verbrecher, dessen Missethat sich durch seine persönlichenVerhältnisse vergrössert»