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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
Entstehung
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Zweiter Titel.

Es ist schlechterdings aller guten Ordnung zuwider , daß einGericht, sey es auch das eingeschränkteste Untergericht, auseiner einzigen Person bestehe. Auch das ist nicht hinlänglich, wennman dem Richter einen vereidetcn Schreiber, der das Protokoll füh-re , zugesellet. Die niedrigere Volksklasse, deren Streitigkeiten vondiesen Gerichten, und zwar oft in lezter Instanz, entschieden wer-den, kann ebenfals von dem Staat fordern, daß ihnen eine gewis-senhafte Rechtspflege gesichert werde. Es ist daher ein wahrer Noth-fall , daß der Staat Anstalten treffe, alle Untergerichte wenigstensauf die hier vorgeschlagene Weise zu besezen. Diese ganze Prozeß-ordnung ist auf die Voraussezung gebauet, daß dies geschehenwerde.