464 Geschichte der Streitigkeiten i
Mannes, dcrungemein viele Kantniße von diesen Handeln >gehabt, gar zu schlechte Antwort, welche stillschweigend ^die Sache zugiebt und nur den Schlus auf die Verwes' !fiichkeir der gan;en Synode bestreiket, macht wol biW ^Bedenken, eine so sehr mögliche und nach ähnlichen F"' !len lpahrscheinliche Klage so schlechthin als Fabel an'zusehen.
§. I.XXV.
Wir haben unsere Erzehlung drittens noc^ -mit einigen algemeinen historischen Anmerkrmgel'zu begleiten versprochen. Sie sollen vornemli»)den Zwek haben, die innere Beschaffenheit die*ser Versamlung etwas näher kennen zu lernest,um daraus, so viel es möglich ist, die Folgestzu begreifen.
I. Man kan wol nicht mit Grund sagen, daßdiese Versamlung im strengen Verstand aigemeistgewesen: es haben nicht emmal alle Kirchen undBischdffe des ganz?» römischen Reichs nach sei'nen damaligen beyden Theilen Anchcil genostl'men, indem aus den Abendländern nur die rösmischen Abgeordneten und zufällig zwey aus Asti°ka anwesend gewesen, bemungeachtet hat es sei'ne Richtigkeit, daß sie das Glük gehabt, von derherrschenden Kirche unter die algemcmen gestZtzu werden. Doch wie dieses zugegangen ustvwas vor Unruhen darüber entstanden, wird istdem Verfolg unserer Erzehlung vorkommen.
Anm. S. Tillemont p. 716. Wir hüben uns nicht r"st.die Rechtmaßigken dieses Urtheils zu bekümmern, zünustda erst im Folgenden der Widerspruch des B- Leo vor'kommen wird, welcher macht, daß man selbst in der ro'mischen Kirche das Ansehen nur auf die sestgesezte Lehr'Vorschrift einschränket.
u. INI