Band 
Sechster Theil.
Seite
474
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474 Geschichte der Streitigkeiten

verleibet, und ein Stük wird von LacundoH. Xll-c«?. 2. p. 805. angeführet.

Lnm,. 4. Nach der alten Aufschrift und nach dem Um-stand der Verweisung aus Lonstantinopel ist das Gese-hen Einwohnern dieser Stadt gegeben.

n. Verordnung K. Marcians. Auchhier wird die Absichr der Synode zu erst angezei-get und von ihren Schlichen versichert, daß sieden altern Concilienvorschriften von Nieaa, EolUstantinopel und Ephesusgemas wären, fernesdaß, wie zu Ephesus der nesiorianische JrtuMverdammt worden, so sey dieses zu EhalcedoNin Absicht auf den Eutyches geMhen. Danun iezt alles so gnau bestimmt und eine gründli-che Orthodoxie festgeftzetworoen, daß kein Zwei-fel mehr übrig bleibe, st habe er der Kaistr durchein eignes Edier diese Schliche bestätiget und al-len verboten, ins künftige von diesen Religions-fragen zu streiten. Es waren aber dergleichenverbotene Versamlmigen nicht unterblieben, undhatten die Verbrecher billig die gesezte Strafenverdienet, jedoch stllen diese aus Nachsicht nichtvollzogen; wolaber das Verbot hiedurch erneuertwerden, mit der Warnung, daß wer in Zukunftdieses Verbot ülertreren und Zusammenkünftedes Volks, un zu disputiren, anstellen würde,die Strafe, lisch gerichtlicher Untersuchung, aus-stehen müße. Denn man müße der Synode zuChalcedon blgen.

Anm. i. Die? Verordnung ist den rg. Mer) 452. unter-zeichnet, u d eine alte Unterschrift versichert, daß sie attdie vier S-atsbedienten, Palladium, Statthaltern des.Orients, dglenttmgnvm, Statthaltern von Illyrien,

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