mit Eutyche und deßen Freunden. 47 s
Tatiümmr, Statthalter» von Lonstantinopel, undVin«comalum, ergangen.
Anm. 2. Sie stehet ebeiidas. ca^,. 4. p. 477.
HI. Der Kaiser Valentininni und Mar-ciani Verordnung, an die vier Ministers, Pal-ladium, Valmtimanum, Titianum undVincomalum. Obgleich schon vorhero §la-viani Ehre durch sein feierliches Begräbnis wie-der hergestellet sey, so halt doch der Kaiser vornöthig, nachdem dieKirchenversamlung zuChal-cedon den Eutychem verdammt und Flavianoso wol in Absicht auf sein Leben, als auf feinenTod ein rühmliches Zeugnis gegeben, das vomKaiser Theodosio, dem Andenken des Flavmniso nachtheilige Gesez aufzuheben, auch das inAnsehung deßen, was von demB. Eusebio zuDoryläum und B. Theodoreto verordnet wor-den. Es wird daher den Statthaltern befolen,diesen Willen des Kaisers überal bekannt zuWachen.
2 nni. r. Es ist vom 6. Int. 452.
2 lnm. 2. Auch diese Verordnung stehet in den »Ä. co»c!l.Lhsic. III. cs/?. n. p. 498- 1 g<j.
2 k>rm. z. Don dem Gesez des K. Thcodosii, welches hie-durch zernichtet wird, siehe oben §. Xl.il. S. 266. ff.
IV. Noch eine Verordnung ebenderselbenan eben dieselbe Staatsbedienten. Nach einemEingang, in welchem aufs neue gerühmet wird,daßEutychisKezerei Wirklich entdekt und bestra-fet worden, wird aufs neue alles bestätiget, wasru Chalcedon beschloßen worden, und wieder-um