Gesetze 57
40Z. Y2Z. f. Y7Z. III. I0Z. 752. 77z. 984. — Fi.scher Gesch. d. Physik. I. 26s.
Gesetze. Der älteste vorhandene Gesetzgeber der Jsrae»liten war Moses um 2452, dem die Richter undKönige hierin nachfolgten. — Die Egypter werdenfür das erste Volk gehalten, welches gute Gesetze zurRegierung eines Landes gab. — Die ältesten Gesetzeder Jndier waren die Vedas. — Der älteste bekannteGesetzgeber der Griechen war Phoroneus, ein Sohndes Jnachus, der zwischen den Jahren 2150 — 2Z07im Königreich ArgoliS regierte. — Die ersten Gesetzein Attica, und dessen Hauptstadt Athen , gab Ce-°crops um 2426. — In Creta gab MinoS (oderRhadamanthus) um 2625 die ersten schriftlichen Ge-setze. — In Sparta , oder Lacedämon war Lycur-gus, im IX. Jahrhundert vor Chr. G. als der ersteGesetzgeber berühmt. — Der erste Gesetzgeber der Lo»crier in Italien , war Zaleucus. Cr soll, nach ei-nigen, um ZZ20, nach andern aber spater gelebt ha-ben. — In Rom gab Romulus um Zazr die erstenGesetze. — Für den ältesten Gesetzgeber der Deutschen wird Tuisco oder Thuiston gehalten. — GoguetI. 1 — üg. II. r — 74. III. 1 — 4Z. — Fa»bric. I. 282. 565. II. 805. — Vollbeding Ar-chiv 180.
Gespenster. Der Gespenster - Unsinn ist sehr alt, undsein Ursprung nicht zu ergründen. Viele wackere und gelehr-te Leute haben es sich recht ernstlich angelegen seyn lassen,ihn ins Licht zu stellen. Man findet deren Namen undSchriften verzeichnet bei Fabric. I. Z79. f.
Gespräche im Reiche der Todten, hat zuerst Luci-an, geboren zu Samosata in Syrien » der zwischen