Kirchenvisitatioimr
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hingegen wurden entweder von den Bischöfen mehrererProvinzen oder eines Landes besucht, und daher in Ge-neral- oder Provinzialversammlungen abge-theilt. — v. Selch ow Eesch. der in Teutsch!, gelt.Rechte. Z. >oy. 110. — Walch Gesch. der Kirchen»Versammlungen.
Kirchenvisitationen. Die. erste ist in Nürnberg ange-stellt. Kl. Chron. Nürnb. 59.
Kirchhof. Bei den Griechen war sowohl das Verbren-nen. als das Begraben der Todten gewöhnlich. DasBegraben geschahe vielfältig in ihren Häusern. Weilaber dies gefährliche Folgen nach sich ziehen konnte, soverbot Solon zuerst das Begraben der Todten in derStadt; und die Athenienser mußten ihre Todten vorder Stadt begraben, welches gemeiniglich an den Heer-straßen geschahe, so, daß die Leichen das Gesicht gegenSonnenaufgang kehrten. Ganz Griechenland folgte die-sem Beispiel Athens . Lycurg war der einzige» deraus politischen Ursachen die Gräber in Lacedämon zuließ,um die spartanische Jugend mit dem Tode bekannt zumachen. — Die Römer richteten sich nach den Athe-niensern. Sie hatten auch schon gemeine Kirchhöfefür diejenigen Personen, welche keine eigne Grabmälersich konnten errichten lassen. Die ersten Christen lie-ßen ihre Todten außerhalb den Städten und Flecken, aufihren Ländereyen und Feldern, die an der Straße gele-gen waren, begraben. Den Armen waren gewisse Der-lei: bestimmt. Auch 'im II. Jahrhundert hatte man nochkeine öffentliche Oerter zu Begräbnissen, oder Gottes-äcker. Im 111 . Jahrhunderte war es derselbe Fall.Die Grabstätten waren außer den Städten und Flecken.Die Oerter, wohin man die Todten legte, hießenLosmetsrls, Schlashöfr. Im IV. Jahrh, waren die