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Klingebeutel
durch Gesetze bestimmt. — Zu Zürch wurde »370 einePoliceysatzung wegen der Kleider gegeben. — KaiserMaximilian I. schränkte in dem Reichsabschied zuAugsburg 1500 die übermäßige Kleiderpracht ein, undder K. von Frankreich Carl IX., machte in den Iah»ren 1560 und rZöz Kleiderordnungen bekannt. ZuNürnberg wurde 1560 die erste, und 169» die letzteKieiderordnung gegeben. — Auf dem Reichs-Depula-lionstage zu Frankfurt wurde »577 eine Kleider- oderPoliceyordnung genehmigt, und 1582 wurde eine solchezu Augsburg gedruckt. — Hokkin. Oex. univsrs.III. 166. — Vers. einer Kulkurgesch. 91. ff. —Lanend, geneal. Kal. 1792. S. 158. — Kl. Chron.Nürnb. 68. yo. v. Sketten Augsb . II. 96. s. —Busch Handb. d, Erf. VII. 318.leistische Flasche s. Verstärkungsflasche,lingebeutel. Die Anlage zum Klingebeutel ist schonim Oräirrs romano, der ältesten Anweisung über Kir-chencerimonien aus der ersten Hälfte des VIII. Jahrh,kenntlich, worin vorgeschrieben wird, wie die Acoluthen,in Gesellschaft des ^rLklärsconi und einiger Lubäiaco-norurri mit einem Sacke in der Kirche die Opfersammeln sollen, und was jeder dabei zu thun habe: dieAcoluthen nämlich sollten Secklräger seyn; die Lubäia-coni sollten dafür sorgen, daß der Sack weit genuggeöffnet würde; der Archidiaconus endlich war dabei, umdas Opfer hineinzustecken. Und diese Art von Einsamm-lung ist denn bis auf unsre Zeiten geblieben, nur mit" dem Unterschiede, daß, seitdem die Opferungen in derKirche, mit Ausschluß anderer Dinge, allein in Geldezu bestehen angefangen haben, aus dem ehemaligen Sa-cke ein bloßer Beutel geworden ist, dem wäßerige Pre-digten und schläfrige Zuhörer noch zu einer Klingel ver-