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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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nicht vergessen, denn die Erinnerung daran wird es vor Über-hebung bewahren. Mit Genugtuung aber dars es auf die nunfolgende Zeit bis zur Gegenwart blicken; denn wenn dem wenigversprechenden Anfange ein glücklicherer Fortgang gefolgt ist,so darf es dies als sein Verdienst beanspruchen. In dieser Er-kenntnis liegt aber auch der Antrieb, aus begonnener Bahnweiter zu schreiten, ohne sich durch menschliche Unvollkommen-heiten verwirren zu lassen und über dem Unwesentlichen dasHauptziel, die Wohlfahrt des Ganzen, aus dem Auge zu verlieren.

Den Schluß der Proklamation bilden die von der Regie-rungskommission erlassenen Übergangsbestimmungen, wonach diebisher mit dem Kanton Bern vereinigten Gemeinden des ehe-maligen Amtes Aarburg mit dem Bezirk Zofingen , die Gemein-den des ehemaligen Bezirks Sarmenstorf (außer dem an Luzern übergehenden Hitzkircher Amt), sowie das ehemals luzernischeAmt Meren schwand mit dem Bezirk Muri vereinigt wurden,während die Gemeinden Dietikon , Schlieren , Oetwyl und Hüt-tikon dem Kanton Zürich einverleibt wurden; die bisherigenBehörden der drei Kantone Aargau , Baden und Fricktal solltenvorläufig weiter amten, das Amt der Regierungsstatthalterjedoch ward aufgehoben.

Am Anfange der Geschichte des neugegründeten Staatswesenssteht sein erstes Grundgesetz, als Kapitel II der Medi-ationsakte.

Verfassung des Kantons Argan.

Tit. I. Eintheilung des Gebiets und politischer Zustand der Bürger.

Art. I. Der Kanton Argau ist in eils Bezirke abgetheilt, als: Zofingen ,Kulm, Arau , Brugg , Lenzburg , Zurzach , Bremgarten , Muri , Baden (mitAusnahme der Dörfer Dietikon , Schlieren , Oetwyl und Huttikon, die demKanton Zürich zugetheilt werden), Lausenburg und Rheinfelden, welche beydenleztern Bezirke das gesammte Frikthal in sich begreifen.

Arau ist der Hauptort des Kantons.

Die eilf Bezirke sind in 48 Kreise eingeteilt.

Die Aktivbürger vereinigen sich, wenn es der Fall ist, in Gemeinde-Versammlungen und in Kreis-Versammlungen.