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ersten schweizerischen Ehr- und Freischießen aus den7.—12. Juni 1824 nach Aar au einlud.
Auf dem geräumigen Schachen war der Schießstand erstellt:siebzehn Scheiben auf 540 Schuh (ea. 170 in) aufgestellt, oben-an die eidgenössische Hauptscheibe, darüber der Knabe Teils, wieer den durchbohrten Apfel dem Vater bringt. Eine Einfriedungmit bunt geschmücktem Ehrenbogen umschloß den Festplatz mitSchützenhaus, Gabentempel, Empsangsgebäude und gedeckterFesthütte, die 300—400 Menschen Obdach bot. Oben aus der„Schanze" standen drei Kanonen zur Begrüßung der Gäste.
Die Zürcher Schützen zogen zuerst heran, und dann folgtensie aus allen Gauen der Schweiz , teils mit ihren Fahnen, teilsnur durch Abordnungen vertreten; es fehlten nur die Waadt -länder und die Tessiner .
An den gemeinsamen Mahlzeiten erschollen Vaterlandsgesänge,und ertönte manch kräftiges Wort, das der Sehnsucht nachbesserer Zukunft Ausdruck gab. Die praktische Bedeutung desFestes aber lag in der Gründung des eidgenössischenSchützen-vereins, dessen Statuten gleich beraten wurden; als Zweck derGesellschaft verkünden sie: „Ein Band mehr zu ziehen um dieHerzen der Eidgenossen, die Kraft des Vaterlandes durch Ein-tracht und nähere Verbindung zu mehren und nach eines jeglichenVermögen gleichzeitig zur Förderung und Vervollkommnung derschönen, sowie für die Verteidigung der Eidgenossenschaft höchstwichtigen Kunst des Scharfschießens beizutragen."
Aus all diesen Veranstaltungen erwuchs, erst gering anBedeutung, aber immer mehr sich kräftigend, jene wunderbare,nicht genau zu beschreibende Macht, welche man die öffentlicheMeinung nennt. Allein die Regierenden verstanden dieseMacht nicht und unterschätzten sie. Noch 1829 wollte auf derTagsatzung der bernische Gesandte nichts von ihr wissen. „Manberuft sich immer auf die öffentliche Meinung. Wer ist denndiese öffentliche Meinung ? die Zeitungsblätter? die Wirte inden Schenken? Es ist gewiß mehr den Beratungen in den