"^2^8 230 MQ-—
Ratsstuben und den aufgestellten Behörden zu vertrauen, alsdieser sogenannten öffentlichen Meinung."
Aber eben diese öffentliche Meinung war es, die immerlauter und eindringlicher nach Preßfreiheit, Verfassungsänderung,Volkssvuveränetät rief. Und sie setzte es durch, daß auf der-selben Tagsatzung der Beschluß des Jahres 1823 zurückgenommenwurde. Der aargauische Gesandte, der zweite BürgermeisterFetzer, erklärte, daß der Stand Aargau dafür sei, daß diese,durch außerordentliche Umstände veranlaßten Tagsatzungsbeschlüssenicht wieder erneuert, sondern als beseitigt angesehen werden.Doch, fügte er bei, werde sein Kanton durch angemessene Straf-gesetze dem Mißbrauch der Druckerpresse steuern. — Allein soschnell ging es nicht. Noch geraume Zeit brachte der Schweizer-bote weiße „Zensur-Lücken"; und er ersparte der Tagsatzungdas bittere Wort nicht: Wenn sie sich aber, ohne daß einWort davon in der Bundesakte steht, mit der Presse be-schäftigte, so könnte sie auch ebenso gut und ruhmvoller sichmit dem Volksunterricht beschäftigen, der auch in den höchstenNationalinteressen begründet ist, damit einst, wenn die Stundeschlägt, die Nation wache!
Erst durch das Gesetz vom 7. Dezember 1829 wurde dieZensur für aufgehoben erklärt.
Nun brach das gewaltig bewegte Jahr 1830 an. In ver-schiedenen Kantonen gelang es, die Verfassung im Sinne er-weiterter Volksrechte zu verändern, so in Luzern , in St. Gallen ,Zürich , in der Waadt , vor allem aber im Kanton Tessin . Allediese Erfolge ermunterten die Freunde der Volksfreiheit in denübrigen Kantonen auf, ihre Bestrebungen nach Reformen kräf-tiger und zuversichtlicher an die Hand zu nehmen. Die Spannungwuchs zusehends, umsomehr, als ja nicht nur die Schweiz , son-dern ganz Europa sich nach Befreiung von dem lästigen Zwangedes Jahres 1815 sehnte.
Da entlud sich die schwere Gewitterluft zuerst über Frank reich . Hier waren nach Napoleons Sturz die Bourbonen zurück-