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Mit diesen Worten kennzeichnete der Schweizerbote kurzeZeit nach dem Bekanntwerden der Pariser Julirevolution dieStimmung im Volke. Die Gährnng war aus einen hohen Gradgediehen; zu den allgemeinen Klagen gesellten sich noch besondere.Vor allem erregte ein Gesetz aus den letzten Tagen des Jahres1829, das den Verkauf und die Nerwirtung von Wein auseigenen Neben stark beschränkte, überall Besorgnis und Widerspruch.Und als man vernahm, daß der Große Rat, trotz der unver-kennbaren Bewegung im Volke, an keine tiesergreifende Maß-regel denke, als an die Erweiterung und Verbesserung desReglementes des Großen Rates, da geriet der Stein ins Rollen.
Der erste Schritt geschah am 12. September.
An diesem Tage war eine Anzahl Männer aus den meistenBezirken des Kantons zur Besprechung der Lage in Lenz bürgversammelt. Hier wurde nun eine einläßliche Bittschrift auf-gesetzt, welche dem Großen Rate in aller Ehrfurcht die Bedürf-nisse, Wünsche und Hoffnungen des Landes unterbreiten sollte.Es war darin hingewiesen auf die erschwerenden Wahlbedin-gungen, auf die allzulange Amtsdauer fast aller Behörden, ausdie geringen Befugnisse der Volksvertretung, die ja von derGesetzgebung beinahe völlig ausgeschlossen sei, aus die allzugroßeMachtvollkommenheit der Regierung, auf die Beeinflussung derGerichte durch die Vertreter der Exekutive, ihre Präsidenten,auf Beschränkung von Petitionsrecht und Preßfreiheit; und eswar zugleich das Verlangen nach einer Verfassungsrevisionausgesprochen.
Gegen vierzig Männer unterschrieben die Bittschrift, die am25. September von drei Abgeordneten, Müller von Zosingen,Dorer von Baden und Häusler von Lenzburg, dem Bürger-meister Fetzer überbrückst wurde, damit er sie dem Großen Ratevorlege. Dieselbe Petition wurde nachher auch gedruckt undlandauf landab unter dem Volke verbreitet.
Die Regierung war zwar nicht abgeneigt, den also bestimmtgeäußerten Volkswünschen nach Revision der Verfassung Gehör