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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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Hierauf erließ der Kleine Rat eine Proklamation, in welcherer die widerstrebenden Kreise aufforderte, am 25. Novemberihrer Pflicht nachzukommen. Zugleich aber ließ er sich herbei,den Großen Rat auf den 29. November zu einer außerordent-lichen Sitzung einzuberufen, um ihm die Volksbegehren vorzulegen.

Das Volk jedoch, erbittert durch die Beharrlichkeit, mit derdie Regierung die Exgänzungswahlen verlangte, und in seinemMißtrauen neu bestärkt, verweigerte den Gehorsam zum zweitenMal. Im Reußgebiet griff man sogar zu den Waffen, undhier wie im Fricktal wurden Drohungen laut, man werde nachAarau ziehen und die Regierung zur Abdankung zwingen. Aufmanchem Gemeindeplatz erhoben sich Freiheitsbäume.

Unter diesen Umständen gab der Kleine Rat endlich nach:Die Wahlen sollten, wo eine Abneigung gegen sie bestand, aus-gesetzt werden, der Große Rat sollte schon am 26. Novemberzusammentreten. Zugleich bot er Truppen auf und es erschieneneinige Kompagnien aus dem ruhiger gebliebenen Bezirke Zo-fingen. Auch Aarau hatte sich vorgesehen: unter dem Befehlseines Stadtoberhauptes, des Obersten Hunziker, trat eine Bürger-garde von etwa 400 Mann zusammen. Überdies hatten diebenachbarten Gemeinden Biberstein , Küttigen und Erlinsbach sich zum Schutze der Hauptstadt anerboten.

Mein die Maßregel war nicht nötig. So wie die jüngstenAnordnungen der Regierung bekannt wurden, legte sich die Auf-regung, und jedermann gedachte die Beschlüsse des Großen Ratesabzuwarten. Auch ein Abgesandter des eidgenössischen VorortesBern , der die Hilfe des Vororts anzubieten gekommen war,wurde mit höflichem Danke beschieden, eine eidgenössische Ein-mischung sei durchaus unnötig.

So trat denn am 26. November der Große Rat in Aarau zusammen. Die Regierung erstattete ihm Bericht über dasVorgefallene, übergab die aus dem Volke eingegangenen Bitt-schriften und legte gleichzeitig einen Gesetzesvorschlag vor, nachdem sofort ein Verfaffungsrat einzuberufen sei. Dieser möge