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Nicht ohne Aufregung war der Aargau zu diesem Fortschrittegelangt, aber, dank der Mannszucht der Aufständischen und derBesonnenheit ihrer Führer, doch ohne Opferung von Menschen-leben. Nachdem sich die Wellen der Aufregung gelegt hatten,schien dem aargauischen Volke eine Zeit der Ruhe, des Friedensund der gedeihlichen Entwicklung aufzugehen.
Allein die nächste Zukunft unseres Kantons sollte sich ganzanders gestalten.
Indem die führenden Männer aus der begonnenen Bahndes Freisinns weiterschritten, beschworen sie einen gewaltigenWiderstand der gegnerischen Parteien herauf. Den Gegensätzenauf politischem Gebiet gesellten sich diejenigen der Konfessionenbei. Es war der harte Kamps zweier entgegengesetzter Welt-anschauungen, der da im Aargau anhub, aber bald die Kantons-grenzen überflutete, die ganze Schweiz ergriff und sie in zweivöllig getrennte Lager spaltete.
Für den Kanton Aargau ist diese Zeit der Dreißiger undVierziger Jahre von doppelter Bedeutung: sie entschied einekantonale Frage von höchster Wichtigkeit und überband ihm fürdie schweizerischen Angelegenheiten die führende Rolle.
Zunächst mußte es sich für die Kantone, denen das Jahr1830/31 die Demokratie gebracht hatte, darum handeln, sie gegenirgendwelche Rückschläge zu sichern. Nach dem ersten Artikeldes Bundesvertrages von 1815 gewährleisteten die Kantoneeinander ihre Verfassungen. Die neuen Grundgesetze fandenjedoch an der Tagsatzung nur die Garantie der Mehrheit derStimmen, nicht aller; so erhielt die aargauische Verfassung am19. Juli nur 15 Stimmen (von 21). Mehrere Kantone ver-hielten sich geradezu feindselig.
Da traten am 17. März 1832 sieben der regenerierten Kan-tone während der Tagsatzung zu Luzern zusammen und be-schlossen, angesichts der Ungewißheit, was eigentlich unter derGarantie zu verstehen sei, wie sie vielerorts herrsche, und in