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nehmen die Klöster und Stifter zu Beiträgen für Schul-,religiöse und milde Zwecke in Anspruch; sie wollen die Klösterihrer bisherigen Exemtion entkleiden und der bischöflichen Juris-diktion unterstellen; sie beanspruchen das Recht, von den Priesternunter Umständen den Eid der Treue zu verlangen; und endlichversprechen sie sich Unterstützung zur Durchführung der fest-gesetzten Beschlüsse,
Von aargauischer Seite nahmen an diesen VerhandlungenRegierungsrat Lützelschwab und Großrat Eduard Dorer teil.
Wie in den andern Kantonen, so hatte sich auch im Aargau der Große Rat über die Genehmigung der Artikel auszusprechen.Er ernannte zur Vvrberatung eine Kommission, die am 6. Junidem Rate ihre Anträge vorlegte. Die Mehrheit der Kommissionschlug vor, unter Beifügung von Zusätzen, wonach die Stellungdes Erzbischoss, die Rechte des Bischofs und der Kantone, wo-möglich im Einverständnis mit den Bischöfen, vorerst festgestelltwerden sollten, den Badener Konferenzbeschlüssen beizutreten;die Minderheit wollte sie abgelehnt wissen, dagegen sollten dieStreitpunkte in einer Konferenz der Diözesanstände mit demBischof von Basel erledigt werden; einem schweizerischen Erz-bistum stimmte auch sie zu.
Nachdem die beiden Berichte samt den Anträgen vorgelesenworden waren, entstand eine lange Pause. Es war, wie wennjedermann die ungeheure Wichtigkeit der Frage, möge sie nunso oder anders gelöst werden, im Innersten fühlte. Dann aberentwickelte sich ein lebhaftes für und wider der Meinungen, unddie Gegensätze platzten hart aufeinander. Schließlich erklärte deraargauische Große Rat mit 121 von 147 Stimmen seine Zu-stimmung und erließ am folgenden Tage ein Gesetz betreffenddas Placet.
So sehr nun ein großer Teil der Bevölkerung des Kantonsvon den Beschlüssen des Großen Rates befriedigt war, so großenWiderspruch verursachten sie bei einem andern Teile. Diekatholische Geistlichkeit, Weltgeistliche wie Klosterangehörige,