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zu ihrer Beendigung ergriffenen Maßregeln gedankt hat, ge-langt er dazu, für die eben beendigten Unruhen, wie für diedes Jahres 1835 die Klöster moralisch verantwortlich zn machen.Sie seien der Quell der Unduldsamkeit und Unverträglichkeit,das Hindernis für eine gedeihliche Entwicklung ihrer Landes-gegenden, die letzte Ursache der Unruhen. Daher schließt er: dieKlöster im Kanton Aargnu sollen aufgehoben werden!
Eine gewaltige Be-wegung ging nach die-sem kühnenWortedurchden Saal. Erst nachgeraumer Weile ge-langten andere Rednerzum Worte. Es spra-chen K. R. Tanner,
Oberrichter Dösseckelund andere für deneben gestellten Antrag,indessen einige Rednerdiese wichtige Ange-legenheit durch eineKommission vorbe-reiten wissen wollten;direkt dagegen sprachniemand, weil die Rats-mitglieder aus den vomAufruhr betroffenenLandesgegenden nichtanwesend waren.
Zuletzt erhob derGroße Rat mit 115 Stimmen das Folgende zum Beschluß:
1. Die getroffenen Maßregeln des Kleinen Rates znrDämpfung des Aufstandes im Freimut in allen Teilen zu
Augnstin Keller von Larmenstors.
180 S— 18 SS,
Photographie von Gysi L Co.