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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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billigen, und jenem die daherigen Vollmachten nur das denUmständen Angemessene, zur Herstellung der gesetzlichen Ord-nung erforderliche weiterhin vorkehren zu können zu er-neuern ;

2. dem Kleinen Rate für seine an den Tag gelegte Pflicht-treue und sein festes und umsichtiges Benehmen und demHerrn Regierungsrat Waller insbesondere noch für seine ebensomutige Hingebung als umsichtige und humane Handlungsweiseüberhaupt den wärmsten Dank der obersten Landesbehördeauszusprechen und letzterm noch überdies schriftlich auszudrücken;

3. ebenso auch allen übrigen Beamteten und Bürgern, welchesich in treuer unverzagter Hingebung für Gesetz und Ordnungbewährt haben, und voraus den beiden Bezirksamtmännern vonBremgarten und Muri die vollste dankbare Anerkennung desGroßen Rats, und den Truppen und ihrem ausgezeichnetenAnführer die ungeteilteste Belobung ihres Muts und ihrer Bürger-treue von feite des Großen Rates durch den Kleinen Rat aus-zusprechen ;

4. den betreffenden eidgenössischen Mitständen endlich durchden Kleinen Rat ihr bundesbrüderliches und bereitwilliges Ent-gegenkommen bestens zu verdanken;

5. die Kloster im Gebiete des Kantons Aargau im Grund-sätze als aufgehoben zu erklären;

6. über alle nach der gegenwärtigen Lage des Kantonsweiter zu ergreifenden Maßregeln überhaupt, und über dieArt und Weise der Ausführung des sub Nr. 5 beschlossenenGrundsatzes, den Kleinen Rat einzuladen, sofort umsichtigenRatschlag zu pflegen und die geeigneten Anträge mit möglichsterBeförderung an den Großen Rat zu bringen.

Zur Ausführung des hier beschlossenen Grundsatzes derKlosteraushebung diente ein am 19. und 20. Januar beschlossenesGesetz, im wesentlichen mit folgendem Inhalte:

Das Vermögen der Klöster wird als Staatsgut erklärt undsoll für Kirchen-, Schul- und Armenzwecke verwendet werden.