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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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275
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rungen für notwendige neue Pfründen in Gemeinden, wo dieKlöster das Kollaturrecht hatten; beide Kapitalien unter staat-licher Verwaltung. Ein ausreichendes Kapital für die Be-foldung katholischer Hilfsgeistlicher. Kapitalien, durch die derStaat die Verpflichtungen der Klöster den Armen gegenüberübernehmen kann und die zur Errichtung und zum Unterhalteiner Armenanstalt in Muri verwendet werden sollen. EinPensionsfonds zur Besoldung der ehemaligen Konventualen.Ein Kapital an das Schulgut zur Errichtung und Dotierungeiner Bezirksschule in Muri und zur Austeilung von Stipendienan katholische Studierende der Theologie. Ein Kapital andas Staatsgut, dessen Reinertrag Fr. 40,000 ausmacht, d. h.soviel, als die Leistung der Klöster an den Staat betrug. Hie-für bezeichnete mau von vornherein den Grundbesitz der Klöstermit Okonomiegebäuden nebst Ausrüstung, sodann die Fischenzen,dazu die ergänzende Geldsumme; zugleich erhielt der Staat dasRecht der Veräußerung des Grundbesitzes. Ersatz der Okku-pationskosten des Jahres 1841 , soweit nicht Personen haftbarerklärt waren. Eine Summe von 500,000 Fr. samt Zinsfür die katholischen Gemeinden, die sogleich zu übergeben war,und eine Summe von derselben Höhe zum nämlichen Zwecke,sobald der für die Konventualen ausgesetzte Pensionsfonds ihreAuszahlung erlaube. Dem Staate wurden zugesprochen dienoch nicht schon einem Zwecke zugeteilten Gebäude und einKapital zu ihrem Unterhalte, sowie das bewegliche Kloster-vermögen. Die Kirchen sollten ihrem bisherigen Zwecke dienst-bar erhalten werden; ihre Utensilien, soweit sie nicht in denKlosterkirchen benötigt wurden, sollten an andere, namentlichneue katholische Kirchen in Ortschaften abgegeben werden, derenPsrundbesetzung den Klöstern ehedem zustand. Was nun nochübrig blieb, sollte zur Aussteuer der in den Klostergebäulich-keiten zu errichtenden kantonalen Anstalten und zur Bildungeines Unterstützungsfonds für alte, verdiente und zugleich be-dürftige Lehrer des Kantons dienen.