Dieses grundlegende Dekret bedurfte zur nähern Ausführungnoch anderer Dekrete, die in der Folge erschienen:
Am 12. Februar 1845 wurde zur Pensionierung der ehe-maligen Klosterangehörigen eine Summe von Fr. 800,000 aus-geschieden, wobei die Vorsorge getroffen wurde, daß nötigen-falls die Staatskasse Vorschüsse zu machen habe. Am nämlichenTage wurde auch der Bezirksschule Muri ein Kapital vonFr. 240,000 ausgesetzt. Die Summe, deren Zinsen Studentender katholischen Theologie als Stipendien zukommen sollten,wurde am 16. Dezember 1845 auf Fr. 35,000 festgesetzt, unddrei Tage später beschloß der Große Rat das Dekret, das überdie Dotierung der ehemals von den Klöstern besorgten Kirch-gemeinden und der neu zu errichtenden Pfründen entschied.Das bisherige Pfrundvermögen in Realitäten und Einkünftenwurde Hiebei ergänzt durch einen Zuschuß aus dem Kloster-vermögen, wie er nach gerechter Ausmittlung den Verhältnissenund der Billigkeit zu entsprechen schien. Die Grundzinse undZehnten, die von den Pfrundinhabern bisher bezogen wordenwaren, wurden dem Pfrundvermögen einverleibt, dafür abersetzte man jenen ein festes Gehalt aus. Den Kirchgemeinden,für die das Dekret bestimmt war, ließ man eine Frist vonsechs Monaten, um ihre Einreden beim Kleinen Rate vorzu-bringen, und eine weitere Frist von sechs Monaten, um dann,wenn sie hier abgewiesen worden wären, den Rechtsweg be-schneiten zu können.
Die zum Kloster Muri gehörenden Pfarrgemeinden waren:Dorf Muri , Boswil , Bünzen , Beinwil , Wahlen, Villmergen,Hermetschwil , Eggenwil , Lunkhofen; bei Weitungen waren: Wei-tungen, Baden, katholisch und reformiert Würenlos, katholisch undreformiert Dietikon . Pfrundpflichtungen hatten die Klöster außer-dem in Waltenschwil , Aettenschwil und Berikon , dann in derFilialgemeinde Büttikon.
In den Klostergebäulichkeiten von Muri wurde die 1859beschlossene landwirtschaftliche Schule untergebracht; für die