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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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Zur Beruhigung der Minderheit behielt die Verfassung dieParität in der Regierung und im Obergerichte bei; doch wurdedie Zahl der Mitglieder beider Behörden um zwei verringert;die Regierungsräte waren nun nicht mehr Mitglieder des GroßenRates, sondern hatten in seinen Sitzungen nur noch das Rechtder Mitberatung.

Natürlich wurden durch die Bundesverfassung auch nocheinige ganz wichtige Veränderungen bedingt. Eine Reihe vonkantonalen Rechten waren jetzt in die Hand des Bundes über-gegangen, der Kanton hatte dazu nichts mehr zu sagen: so diePost und der Telegraph, das Münzwesen, Maß und Gewicht,das Zollwesen.

Wenn der Kanton auf diese Rechte verzichten mußte, so lagdarin ein ganz unberechenbarer Gewinn: denn nun warenHandel und Verkehr der lästigen Schranken und Hemmnisseledig und konnten sich frei und ungebunden entfalten. Für dieAufhebung der Post und des Zolles wurden die Kantone vomBunde entschädigt, für Wegfall der Weg- und Brückengelder undähnlicher Gefalle entschädigte der Kanton die Bezugsberechtigten.Von den Zollgebühren behielten einzelne Kantone, darunter derAargau , nur noch die Abgaben auf Wein und andern geistigenGetränken, das sog. Ohmgeld, bei.

Im Militärwesen jedoch fand eine Zentralisation nur zumTeile statt. Nachdem man schon in den dreißiger Jahren ausdie kantonalen Uniformen und Kriegsfahnen verzichtet und beideseinheitlich geregelt hatte, wurde nun der militärische Unterricht,obwohl er für die Infanterie noch in den Händen der Kantoneblieb, unter Bundesaussicht einheitlich gestaltet; die Ausbildungder andern Waffengattungen und einen Teil des Unterrichtsder Offiziere übernahm die Eidgenossenschaft .

Für die neuen Bundesbehörden hatte der Kanton die ihmzufallenden Wahlen zu treffen: für den Nationalrat wählte dasaargauische Volk zehn Mitglieder, in den Ständerat schickte der