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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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zu sechs Jahren. Die kirchlichen Angelegenheiten überläßtder Staat den Konfessionen, welche ihre gesetzliche Organisationin den Synoden haben. Er behalt sich nur die Oberaufsichtvor, die er zur Wahrung des konfessionellen Friedens und derRechte der Bürger und des Staates ausübt.

Weit mehr als irgend früher und das ist die hauptsäch-liche Bedeutung unserer neuen Staatsverfassung gegenüber denfrühern anerkennt der Staat die Pflicht, sein Augenmerknicht nur der politischen Ausgestaltung und Verwaltung desLandes zuzuwenden, sondern die Förderung des materiellenund geistigen Wohls der Bevölkerung zur Hauptauf-gabe zu machen. Die Erkenntnis dieser Pflicht ist freilicheine Folge der regen politischen Entwicklung, welche das 19. Jahr-hundert, wie in andern Staaten, so besonders in der Schweiz und in unserm Kanton Aargau gefördert hat. Die Einsicht indie Notwendigkeit, daß die mit der Gesetzgebung beauftragtenBehörden ihre Fürsorge auch der Volkswirtschaft zuwendensollten, war freilich schon in den ersten Zeiten unseres Kantonsda; aber in wie engen Grenzen hielt sich noch diese Fürsorge!In der Zeit der Restauration geschah gerade nur das Notwendigste,und die folgenden Jahrzehnte waren fo fehr mit politischenKämpfen erfüllt, daß für Erfassen und Lösen wirtschaftlicherFragen herzlich wenig übrig blieb. Als mit den Fünfziger undden Sechziger Jahren die Ruhe zurückkehrte, traten diese Fragenwieder mehr hervor; von allen Seiten kamen Anregungen,kamen Gesuche um staatliche Hilfe, und der Staat entzog sichihnen nicht. Das Gesetz vom 28. Februar 1872 schuf eineStaatswirtschaftsdirektion, der zu einem guten Teile die Für-sorge für die neuen Aufgaben übertragen wurde.

Unsere neue Verfassung nun trägt diesen Aufgaben in weit-gehendem Maße Rechnung. Sie nimmt sich des Armenwesensan, indem sie zugleich die vorzüglichen Leistungen der Privat-tätigkeit anerkennt und unterstützt. Sie will, daß der Arbeits-lose nach Möglichkeit von staatswegen Arbeit erhält. Sie schützt