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lag ihm hart an, sie doch ihre Treue gegen das Reich nicht mit solchemVerluste büßen zu lassen oder ihr wenigstens auch die Oberherrschaftüber die nächste thurgauische Umgebung bis nach Güttingen und Steck-born, namentlich auch den Schwaderwald, zu verschaffen. Als indessendie Eidgenossen auf das Landgericht durchaus nicht verzichten wolltenund Erneuerung des Krieges befürchtet wurde, vereinigte man sich, denHerzog Ludwig von Mailand über dessen Besitz entscheiden zu lassen.Der Herzog sprach am 15. November 1499, den Eidgenossen gebühredas Landgericht und alle Hoheit im Thurgau ; der Kaiser hingegenmöge dasselbe mit 20,000 Gulden wieder an sich lösen; nur dürfe esalsdann dem Reiche nie wieder entfremdet werden.
Aus der Kriegsbeute erhielt die Stadt Frauenfeld zwei der kleinstenbei Ermatingen eroberten Wagenbüchsen zur Entschädigung für die er-littenen Kriegskosten. Die Brandschatzungen theilten die zehn Orteunter sich. Dem Thurgau blieb die Hoffnung, nach so aufrichtiger,tapferer Theilnahme am Krieg als ein freies Glied dem eidgenössischenBunde beitreten zu dürfen, unerfüllt.
Zweites Kuck».
Vom Schwabenkrieg bis zur Reformation.
1. Entwirrungen nach dem Schwabenkriege.
In vierzig Jahren der Verwaltung des Thurgaus war von denVII Orten noch nichts gethan worden, eine zeitgemäße Landesordnungherzustellen. Die noch gültigen Bruchstücke des altdeutschen Rechts hatteman geschont, aber auch die dasselbe entstellenden Mißbräuche nichtabgeschafft. Alle Interessen für das Unterthanenland liefen in derSorge zusammen, die Gelderträgnisse der Landvogtei auszunützen unddie Mannschaft zu den Kriegsunternehmungen des Bundes und demausländischen Söldnerdienste beizuziehen.
Die über das Landgericht mit Konstanz geführten Streitigkeitenunterwühlten aber die alten Rechtsgewohnheiten so, daß die Gewalt-