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Geschichte der Landgraffschaft Thurgau vom Uebergang an die Eidgenossen bis zur Befreiung im Jahre 1798 / von J.A. Pupikofer. Geschichte des Thurgaus von 1798-1830 / bearbeitet von G. Sulzberger
Entstehung
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Register

zum zweiten Wunde

( 1460 - 1798 )

Bemerkungen.

Im Sachregister wird der Leser mehrere Sammeltitet finden, von großem:Aemter, zivile, und Kriegsämter; Bündnisse; Gerichtswesen; Kirche, evangelische, Kirche,katholische. Kirchliches beider Konfessionen; Kriegswesen; Parität; Strafen; Verbrechenund Vergehen; von kleineren: Abgaben; Bünde , besondere; Ehehaften; Gerichte,örtliche; Gewerbe;Händel "; Krankheiten; Kriege und Feldzüge; Landbau; Landes-produkte; Nahrungsmittel; Ordnungen; Rechte; Taxen; Verkehrsmittel; Zehnten;Zinse. Doch sind einige ihrem Wesen nach in diese Gruppen gehörende Titel be-sonders behandelt und an zuständigem Orte im Alphabet eingereiht, so die wichtigernzivilen Aemter, die Gerichte, von denen das Landgericht, die hohen und niedern Ge-richte wieder besondere Bearbeitung erfahren haben, der evangelische Gottesdienst,die Geistlichen beider Konfessionen, die Waffen. Sonst wird der Leser alles Detail,welches er unter einem der obigen Sammeltitel zu finden erwartet, dort und nirgendanderswo finden.

Nur wenn ein Gegenstand möglicherweise nicht sogleich unter demjenigen Sammel-titel gesucht würde, unter welchen er zur Vervollständigung von dessen Untertitelngebracht ist, oder wenn die Frage sich erhebt, unter welchem von zwei oder mehrverwandten Titeln er sich finde, oder auch, wenn seine Zahlen unter mehrere Titelsich vertheilen, nur dann ist er auch an alphabetischer Stelle aufgeführt, mitVerweisung auf den bezw. die Titel, welchem bezw. welchen er zugetheilt ist, oft aberauch zur Bequemlichkeit des Suchers gleich mit Angabe der Seiten.

Auch in einzelnen andern Fällen hat doppelter Eintrag stattgefunden. Soist die Erbklage sowohl unter Erbe als auch unter Gerichtswesen, wohin sie ihremWesen nach gehört, eingetragen, doch nur an letzterer Stelle mit Zahlen, unter Erbedagegen mit Verweisung: s. GW. Oester aber sind solche Gegenstände an beidenStellen mit ihren Zahlen eingetragen, wenn deren nur wenige sind, aus dem an-geführten Grunde der Rücksicht auf den Forscher.