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Geschichte der Landgraffschaft Thurgau vom Uebergang an die Eidgenossen bis zur Befreiung im Jahre 1798 / von J.A. Pupikofer. Geschichte des Thurgaus von 1798-1830 / bearbeitet von G. Sulzberger
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Aecüztes Muek.

Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.

1. Die Beschwerden des Umgelds und Abzugs (16071625).

Im Jahre 1607 ließ, im Auftrage der regierenden Orte, derLandvogt im Thurgau , Anton Schmid von Uri, durch ein Mandatverkünden, daß künftig aller Wein, der durch die Gastwirthe undWeinschenken ausgeschenkt und verkauft werde, vorher geschätzt und miteiner bestimmten Taxe zu Handen der hohen Obrigkeitverumgeltet"werden solle.

Wenn die Schätzung nur den Zweck gehabt hätte zu verhindern,daß den Gästen schlechte oder unechte Waare vorgesetzt oder unbilligePreise gefordert würden, so hätte solche Vorsorge bei den Unterthanenohne Zweifel dankbare Anerkennung gefunden; allein das Umgeld oderAngeld*), später auch Ohmgeld genannt, war nichts anderes als eineSteuer, die den Wirthen auferlegt wurde, ihnen aber von den Gästenvergütet werden mußte.

Dieselbe Einrichtung bestand schon seit ältern Zeiten in mehrerenStädten und zwar in Frauenfeld mit der Vorschrift, daß nach derSchätzung des Weines das Faß versiegelt, dem Wirthe also unmöglichgemacht werde, denselben durch irgend einen Zusatz zu verschlechtern.In den Dörfern gehörte das Tavernenrecht in der Regel den Gerichts-herren, welche für die Erlaubnis, Wein auszuschenken, bestimmte Zinsebezogen. In manchen Orten waren übrigens die Gemeinden Eigen-thümer des Tavernenrechtes und Besitzer von gemeinsamen Schenk-und Gasthäusern. Daneben hatten aber die Weinbergbesitzer das her-kömmliche Recht, ihreigenes Gewächs selbst zu verwirthen." Mitdiesen ältern Einrichtungen und Freiheiten kam nun das Ungeld-Man-dat des Landvogtes in Widerstreit.

Die Gerichtsherren säumten nicht, Einsprache zu erheben, undsandten ihren Standesschreiber, Kilian Kesselring , an den Vorort

*) Ursprünglich hieß es Ungeld, entsprechend dem Böspsennig; beidesbedeutete eine verhaßte Abgabe. (D. H.)