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Geschichte der Landgraffschaft Thurgau vom Uebergang an die Eidgenossen bis zur Befreiung im Jahre 1798 / von J.A. Pupikofer. Geschichte des Thurgaus von 1798-1830 / bearbeitet von G. Sulzberger
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Zürich , um denselben schriftlich und mündlich von der Angelegenheitin Kenntnis zu setzen. Der Abgeordnete war ein Sohn des Herrschafts-verwalters Thomas Kesselring in Weinfelden . Er muß damals nochein junger Mann gewesen sein; denn frühere Akten gedenken seinernicht, während seine wichtigste Mannesthätigkeit in das dritte undvierte Jahrzehnd des Jahrhunderts fällt. Er entledigte sich seinesAuftrags zu vollkommener Zufriedenheit des Gerichtsherrenstandes unddes ganzen Landes. Bürgermeister und Rath von Zürich antwortetennämlich auf seinen Vortrag, sie seien nicht der Meinung, jemandenmit Neuerung und Aufsatz zu beschweren, sondern männiglich bei seinenGerechtigkeiten, guten Bräuchen und Herkommen bleiben zu lassen, undhaben daher für ihres Ortes Stimme die Bitte der Gerichtsherren ge-währt, also die frühere Erkanntnis, betreffend den Einzug des Wein-umgeldes in der Landgrafschaft Thurgau, zu Handen der Obrigkeitaufgehoben und die Unterthanen bei ihren Gerechtigkeiten an Tavernenund Weinschenken bestätigt.

Mit diesem Entscheide versehen trat der thurgauische Abgeordneteauch vor die Obrigkeiten der sechs übrigen Orte, und zwar mit dem-selben Erfolge, so daß nur noch übrig blieb, auf dem Jahrrechnungs-tag die Bestätigung der von den einzelnen Regierungen erhaltenenStimmen nachzusuchen. Zu solchem Zwecke fanden sich der JunkerHans Konrad von Bernhausen zu Ober-Nach, Hauptmann BenediktStockar zu Neunforn und Ulrich Pfister, der Sekretär des GotteshausesKreuzlingen, im Namen der Gerichtsherren, sodann die AmmännerK. Muntprat von Weinfelden und Jakob Ribi von Ermatingen imNamen ihrer und anderer Gemeinden mit dem GerichtsherrenschreiberKesselring in Baden ein und baten, wenn auch eine oder zwei derOrtsstimmen nicht ganz entschieden lauteten, durch einen Gesamt-beschluß das Mandat aufzuheben. Sie erlangten auch nicht nur diesund die Zusage, daß dessen nimmer gedacht werden solle, sondern auchdie Versicherung, daß die regierenden Orte ihnen jederzeit gewogenbleiben und keine beschwerlichen Neuerungen auferlegen werden.

Nicht so glücklich waren die Klöster. Schon im Jahre 1603 hattein einer Konferenz der VII katholischen Orte Uri den Antrag gestellt,die bereits zu großem Wohlstand gelangten Klöster zu besteuern. DerAntrag war darauf berechnet, neue Hülfsquellen zu eröffnen, um gegendie evangelischen Orte zu rüsten und ihren Widerstand in Sachen der