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Geschichte der Landgraffschaft Thurgau vom Uebergang an die Eidgenossen bis zur Befreiung im Jahre 1798 / von J.A. Pupikofer. Geschichte des Thurgaus von 1798-1830 / bearbeitet von G. Sulzberger
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1785 als Gehülfe und später als Hofmedailleur bis zu feinem Tode(1812) sich aufhielt. Seine Arbeiten, z. B. die Denkmünzen auf dieZürcher Salomou Geßner, Lavater , Bodmer, Breitinger, Usteri, sowieauf Gellert u. a. gelten als die vorzüglichsten dieser Kunstgattung.Düringer von Steckborn , geboren 1720 und später Stadtammanudaselbst, reiste 1740 als Töpfergeselle nach Zürich , um sich besondersim Zeichnen auszubilden. Da man hier seine vorzüglichen Anlagendazu erkannte, so wurde er ermuntert, sich zum Maler zu bilden unddarin unterstützt, sowie nachher in Bern . Er malte Porträts und Land-schaften, zeichnete sich aber am meisten in der Thiermalerei aus. Mehrereseiner besten Arbeiten bewahren seine Erben; andere finden sich inZürich , früher auch in den Schlössern Klingenberg und Herdern.

29. Das Armenwesen im 17. und 18. Jahrhundert.

Die Armenbesorgung blieb im 18. Jahrhundert noch eine sehrmangelhafte, und so war die Klage über die vielen Bettler dieselbewie früher. Außer den Spitälern in den Städten bestanden in einigenGrenzorten, wie Bischosszell, Dießenhofen, Frauenfeld und Tägerwilen ,auch Siechenhäuser. Dahin wurden auch von andern Gemeinden Aus-sätzige versorgt, z. B. von Alterswilen und Sitterdorf . Das Täger-wiler Siechenhaus hatte 1594 von Esther von Ulm, der Frau desevangelischen Junkers Walther von Hallwyl , auf Salensteiu, späterin Blidegg, 300 Gl. als Legat erhalten, die der Ehemann nach ihremTode (1611) nebst Zinsen verabfolgte. Der Fonds betrug 1727 7000 Gl.und 1761 16,166 Gl. Für Armenzwecke vergabten da und dort ver-mögliche Einwohner etwas, besonders für jährliche Brotspenden unterdie Hausarmen ohne Unterschied des Bürgerrechtes und etwa auch desGlaubens. Der oberwähnte Walther von Hallwyl erfreute 1614 dieparitätische Kirchgemeiude mit einer solchen Gabe im Betrag von 400 Gl.,deren Zinse bis in unsere Zeit für Brotvertheilungen verwendet wurden.Gachnang hatte eine ähnliche Spende. Ein Kreis in Zihlschlacht undein Meyer von Wetzikon machten im 17. Jahrhundert ähnliche Stiftungen.Noch mehr geschah in den Städten. Obrigkeitliche Vorschriften gestatteten,Ueberschüsse des Kirchengutes für die Verpflegung von Armen undKranken zu verwenden. 1713 wurde das Mandat erneuert, daß Ge-meinden und Gerichtsherren, welche ihre Armen nicht erhalten könnten,sich beim Landvogt melden sollten, der dann anordnen werde, wie von