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I. Abschnitt ♦
milien verblieb, nachdem die Königswürde lange aufgehört hatte. Seltenscheint die Priesterschaft von andern bürgerlichen Pflichten befreit zu ha-ben. Erblich war sie in der Familie der Asclepiaden, welche als Geweihtedes Aesculapius den Dienst bei seinen Tempeln versahen, und daher auchin den Umgebungen der dem Gotte geweihten Heiligthümer Aufenthalt undWohnung hatten.
Eigen ist den Griechen und Römern die weibliche Priesterschaft, wasbei den Orientalen nicht statt gefunden zu haben scheint. Denn Prieste-rinnen lassen sich die dem Amun in Thebae, und dem Belus zu Babylongeweihten Jungfrauen nicht nennen. Einige Gottheiten forderten Frauen zuihrem Dienst, andere Jungfrauen, wie die Yesta in Rom . Selbst bei denTempeln männlicher Götter, womit Orakel verbunden waren, besorgten Pro-phetinnen das Amt, wie die Pythia bei dem Heiligthum des Apollo zu Delphi,und die Priesterinnen bei dem des Jupiter zu Dodona . Dann waren unterdem Namen Hierodulen zum Dienste der Tempel untergeordnete Personengeweiht, und zwar von beiden Geschlechtern, welche das Reinigen und Auf-putzen der Tempelhäuser bei festlichen Gelegenheiten, die Geräthschaftenzu den Opfern u. s. w. besorgten. Aufseher und Wächter wohnten theilsin den Tempeln selbst, theils in ihrer Umgebung,
§, 6. Die Götter hatten ihren Besitzthum theils durch ursprüng-liche Stiftung in Ländereien, Waldungen, Triften, Teichen, theils in beweg-lichen Gütern, welche durch die Gaben entstanden, die ganze Gemeinden,oder die Frömmigkeit Einzelner schenkten. Bei manchen Tempeln wardder Dienst auf Unkosten des Staats unterhalten. Manche Götter hatten au-fser den Tempelzierden und Effecten noch Privatschätze, womit ein Umsatzund Verkehr durch Darleihen statt fand.
Die Aufführung der heiligen Gebäude geschah entweder aus den Gel-dern des öffentlichen Schatzes, oder von Fürsten , und einzelnen Reichen.
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öfters aus der Kriegsbeute, ans Strafgeldern, und besondern Sammlungen,wobei manchmal die Frömmigkeit sehr entfernter Gegenden in Anspruchgenommen ward, wie bei dem Wiedererban des Tempels zu Delphi, wennder Privatschatz des Gottes dazu nicht hinreichte. So wie mit dem Bauverhielt es sich mit den Auszierungen , und der Unterhaltung alles dessen,was den Dienst und die Festlichkeiten betraf, welche letztem bei manchenTempeln jährlich sehr bedeutende Summen erforderter.