«nd Klagen. Des Haders müde/ genügte man sich, in denerrungenen bürgerlichen Freiheiten und Vortheilen für denErwerb und das Leben, und trug gelassen die drückendenVerhältnisse in Hoffnung besserer Zukunft. So lange dergroße Weltbeherrscher lebte, konnte ein freier vaterländischerGeist nicht aufkommen. In den Gemeinden fehlte der Ge-meingeist und die Freudigkeit eines wahrhaft bürgerlichenLebens. Den höher» Zweck des bürgerlichen Lebens begriffman noch nicht; darum fehlte dazu auch die Liebe und derEifer; und so lange das Bedürfniß nicht gefühlt ward,fehlte auch bei den Meisten das Verlangen und das Strebennach Besscrm.
0. Wiederhergestellte alte Verfassung 1815.
Der Sturz Napoleons hatte auch in unserem Cantonden Sturz der VermittlungS - Verfassung, die Wiederher-stellung der alten NcgicrungSform und die Alleinherrschaftder patrizischen Familien zur Folge. Allein diese Verän-derungen in der souverainen Behörde, änderten in den Ein-richtungen der untern Behörden nichts. Nur das Strebenvon oben, daS Volk wieder in die alte Unterwürfigkeit undwillenlose Abhängigkeit zu bringen, that sich entschiedenerkund, und machte die Dorfaristokratie, die sich alles Glimpfserfreute, sicher und herzhaft. Allein der Gott unserer Väter,der einst die Sonne der Freiheit über unsere Berge aufgehenhieß, verwischte wie Nebelflecken den bösen Rathschluß derMenschen. Die Rache sollte nicht ausbleiben; eine Stundeder Erlösung sollte kommen — und sie hat geschlagen, dieseStunde!
Reglement für den Gemeinderath 1819.
Die Gemeinde hat ihren Ammann und einen Gemeinde-rath aus 8 Mitgliedern bestehend. Der Oberammiann er-wählt den Ammann aus der Zahl der Gemeindräthe; er istzugleich Präsident des Gcmeindcraths und der Gemcindsver-sammlung. Die AmtSdauer eines jeden Mitglieds des Gc-meindraths ist 4 I.; alle Jahr treten 2 auS, sind jedochwieder wählbar.