300
Wegen Mangel an Nachrichten kann über die Verdiensteder hiesigen ältern Geistlichen nicht geurtheilt werden; je,doch läßt sich aus noch vorhandenen Schriften und nach demZeugnisse noch lebender Personen schließen: daß Hr. Pfar-rer I. I. Zimmerlin neben seiner Berufstreue, als einge--meinnützigdenkender und thätiger, kluger und geschickterMann sich ausgezeichnet, und durch Wohlwollen und Güte«m die Liebe und das dankbare Andenken seiner Pfarrkin-der vorzüglich sich verdient gemacht habe. Er starb zu Cap-xelcn bei Aarberg , zwei Jahr nachdem er hier abgezogen.Friede seiner Asche!
Ein jeweiliger Pfarrer hat zu benutzen:
1) Eine Wohnung mit Scheuer, Brunnen, Spycherund Ofenhaus, die sämmtlich von einem jeweiligen AmtS-mann von Aarwangen als Collator, in Ehren erhaltenwerden.
2) Drei Stück Garten beim PfrundhauS gelegen, nebstBaumgarten, die Zehnt- und BodenzinS frei.
3) Eine Blinken.
4) i'/z Mad Mattland. (Die Munimatt ist Boden-zinS- und Zehntfrei.)
5) '/L Mad Hofmatten, nach St. Urban bodcnzins-pflichtig. O". 1677 von den Kirchgehörigen vom AmtAarburg freuvillig erkauft worden.)
6) 6 Auch. Boägerten, zehmpstichtig aber bodenzinsfrei.(Von der Allment eingeschlagen.)
7) '/ä Juch. Hofackcr, chrschatz-, bodenzinS- und zehnt-pflichtig nach St. Urban. (^.°. 1790 gekauft.)
8) 3 Mad Brunnmattcn, heüzehntfrci, aber boden-zinS- und ehrschatzpflichtig nach St. Urban. (^°- 1790 ge-kauft.)
9) ^ Mad Stegmatten, ein Rein daselbst, heüzehnt-frei, dagegen zehnt- und ehrschatzpflichtig. (^°- 1790 ge-kauft.)
10) Der Pfrund soll aus den Gemeindwäldern an ge-legenen kommlichen Orten Brennholz nach Nothdurft »erzeigtwerden, welches aber ein Herr Pfarrer in seinen Kosten auf-machen und führen lassen soll.