30L
11) So hat die Pftund im Uebrigen auch Recht inHolz und Feld, Allment, Wuhn und Weid wie der reichsteBürger der Gemeind.
12 ) Die Obrigkeit übernimmt die Unterhaltung derBrunnen auf ihre Kosten (1807), die Pfarrer aber sollenihre Gärten selbst einfristen, wozu die Regierung ihm dasHolz im Wald »erzeigt.
Notizen.
^o. 1661 —. halle der Hr. Pfarrer den Heüzchntcn vonHofstätten und Baumgärren, auch etlichen Matten, Stück-lein und Einschlägen.
1675. Zehnten von Gütern so der Pftund Roggwylgehören, abgekauft.
ä°. 1679. Wenn die Pfrundacher wieder in weltlicheHände übergehen sollten, so soll der Zehnten an St. Urbandavon gegeben werden. (Da .dieses wirklich geschah, ent-stand gegen den Käufer Peter Geiser ein Prozeß, den erverlor.)
.4». 1691 — wurde der Pfrundbrunnen eingeleitet, zugleichen Theilen mit dem Wirth benutzt; H°. 1826 wurdedem Wirth Grütcr -/» Wasser und an den Kosten soviel, derPftund Wasser zugetheilt.
1695 — verspricht Peter Geiser auf seiner neuer-richteten Reibe einem jeweiligen Pfarrer sein Werch unent-geldlich zu reiben.
1748 — hatte der Pfarrer jährlich an BesoldungPfen. 25 Pfd. und 3 Mütt Dinkel; ferner den Getreide-zehnten zu Oberwynau und Morgenthal, Getreid- Heü undEmdzehnten in den Brunnmattcn, Werch - und Flachszehntenzu Oberwynau und Morgenthal.
ä,°. 1776 — gehörte der Pftund zu Roggwyl der Ge-treid-, Heü- und Emdzehnten in der Gurtenen ab MadMattland.
1807 — erklärte die Regierung alle der Regierungschuldigen zehntpflichtigen Pfarrgüter, so lang sie bei derPftund bleiben, zehntfrei.