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4°. 1811 — hatte die Regierung die auf den Pfrund-gütern haftende Ehrschatzpfiicht mir Fr. 135. 9. 7 '/z gegenSt. Urban losgekauft.
4°. 1823 — hat die Regierung den auf hiesigen Pfrund-gütern schuldigen Zehnten mit Fr. ?oo von St. Urban loS-gekauft.
Die Verpflichtung der Gemeinde, der Pfrund das Bau-holz, so wie das Holz zu Garten--Einfristung aus ihremWald zu liefern — s. Sprüche und Erkanntnussen in bür-gerlichen Rechtsamen S. 216 und 217.
Notizen zur Kirchen-Chronik.
4°. 1550 — wurde das große Mayen oder ReformationS-Mandat zuerst verlesen und verordnet, dasselbe jährlich ein-mal zu verlesen. Dieses Mandat enthielt eine Schilderungaller im Schwange gehender Sünden und Laster nach den10 Hauptklassen, ihren Unter- und Nebenabtheilungen, miteiner ernsten allgemeinen Aufforderung zur Buße und Besserung.
.40. 1592. An Communiontagen die Gastmähler denLeuten verboten.
4«. 1604 —verordnet: die Kirchhöfe sollen eingemauertund beschlüssig gemacht werden.
4°. 1605. Die Obladen im Nachtmahl abgeschafft undin selbigem nahrhaftes Brod eingeführt.
4°. 1619. Wegen kriegerischen Zeitläufen ein Gebetauf dem Land am Sonntag anbefohlen.
-4°. 1620. Wenn mazt zum Tisch des Herrn geht, da-zwischen das Evangelium zu lesen, anbefohlen.
4°. 1653. Anstellung und Administration des heiligenAbendmahls auf den Palmsonntag, verordnet.
4°. 1653 — da ging man schon mit dem Degen in die Kirche.
4°. 1654 — ist zu Roggwyl auf der neuen Kanzel dieerste Predigt gehalten worden, über Esdras V. 2.
4». 1655 — ist ein Mandat publizirt worden, daß füro-hin das heil. Abendmahl 8 Mal im Jahr soll gehalten wer-den, jedes Fest zweimal.
4°. 1655 — schreibt der Hr. Predikant zu Wvnau:»AIS ich hier präsentirt worden bin, ist aller Kosten über