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Roggwyler-Chronik oder historisch-topographisch-statistische Beschreibung von Roggwyl, im Ober-Aargau, Amts Aarwangen, Cantons Bern / bearbeitet und herausgegeben von Johannes Glur
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^o. 1687. Sind Etliche wegen nächtlicherweis hin undwieder z'sämen z'Kilt laufen; ferner Zwei/ weil sie nächtlicher-weis z'sämeugangen/ zwar ausgebe«/ sie seien mit einanderversprochen/ aber doch einander weder viel noch wenig zurEhe begehren/ sind sie/ zwar nur zum Schrecken/ in dieKäfi erkennt.

Item der Ammann/ so angeklagt worden/ er habegesagt:Gott soll ihm nit gnädig sein und der Teufel sollihn nehme«/ wenn er mehr ins Wirthshaus gehe/" 24Std. in die Käfi erkennt/ und um 4 Pfd. Büß verfällt.

1688 . Etliche/ weil sie am Sonntag mit einandergeraufchet gebüßt.

Jsi der Hänsel Hans/ weil er wieder mit der Sack-pfeifen aufgespielt gebüßt worden.

X Sind zwei Eheleüt/ weil sie vor dem Kilchgangmit einander unerlaubten Umgang gepflogen/ (welches sienun innig bereut) gebüßt und ernstlich zur Besserungvermahnt worden.

1690. Sind Zwei vor Chorgericht kommen wegeneines erworgeten Kindes; da keines die Schuld tragen wol-len und Alle wegen ihrer Leichtfertigkeit und schlechten Gau-mens in der Schuld erfunden worden mit einer räßenCensur abgefertiget.

Etliche/ weil sie am Sonntag während der Kinder-lehr mit einander gestöckelt in Büß erkennt.

1691. Sind Etliche/ weil sie an einer Gräbt mitSpeis und Trank sich überfüllt und s. K. wiederg'speütgebüßt worden.

Erscheinen vor Chorgericht Etliche so greülich ge-schworen/ neben Anderem gesagt:1000 Teufel sollen ihnnehmen."

Item den Salzmann/ weil er am Sonntag Salzverkauft büßt.

1692. Etlich/ weil sie an einem Sonntag Krugelngeworfen/ dabei ein häßlich Schreien verführt gebüßt.