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^o. 1687. Sind Etliche wegen nächtlicherweis hin undwieder z'sämen z'Kilt laufen; ferner Zwei/ weil sie nächtlicher-weis z'sämeugangen/ zwar ausgebe«/ sie seien mit einanderversprochen/ aber doch einander weder viel noch wenig zurEhe begehren/ — sind sie/ zwar nur zum Schrecken/ in dieKäfi erkennt.
— Item der Ammann/ so angeklagt worden/ er habegesagt: „Gott soll ihm nit gnädig sein und der Teufel sollihn nehme«/ wenn er mehr ins Wirthshaus gehe/" — 24Std. in die Käfi erkennt/ und um 4 Pfd. Büß verfällt.
1688 . Etliche/ weil sie am Sonntag mit einandergeraufchet — gebüßt.
— Jsi der Hänsel Hans/ weil er wieder mit der Sack-pfeifen aufgespielt — gebüßt worden.
X — Sind zwei Eheleüt/ weil sie vor dem Kilchgangmit einander unerlaubten Umgang gepflogen/ (welches sienun innig bereut) — gebüßt und ernstlich zur Besserungvermahnt worden.
1690. Sind Zwei vor Chorgericht kommen wegeneines erworgeten Kindes; da keines die Schuld tragen wol-len und Alle wegen ihrer Leichtfertigkeit und schlechten Gau-mens in der Schuld erfunden worden — mit einer räßenCensur abgefertiget.
— Etliche/ weil sie am Sonntag während der Kinder-lehr mit einander gestöckelt — in Büß erkennt.
1691. Sind Etliche/ weil sie an einer Gräbt mitSpeis und Trank sich überfüllt und s. K. wiederg'speüt —gebüßt worden.
— Erscheinen vor Chorgericht Etliche so greülich ge-schworen/ neben Anderem gesagt: „1000 Teufel sollen ihnnehmen."
— Item den Salzmann/ weil er am Sonntag Salzverkauft — büßt.
1692. Etlich/ weil sie an einem Sonntag Krugelngeworfen/ dabei ein häßlich Schreien verführt — gebüßt.