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Roggwyler-Chronik oder historisch-topographisch-statistische Beschreibung von Roggwyl, im Ober-Aargau, Amts Aarwangen, Cantons Bern / bearbeitet und herausgegeben von Johannes Glur
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Ftem der Ammann, weil er greulich geschworen,nach seinem gewohnten Gebrauch mit einer scharfen Cen-sur zur Besserung gemahnt und gebüßt.

Einer von Langenthal , weil er greulich gelästertund geflucht: »Der Donner soll kreuzweiö durchs Dorfschießen!" in die Käst erkennt und büßt.

1696. Eine Frau, die neben vielen Fluchen ge-sagt hat: »Daß des alten Schulmeisters Leüt zwar meinenihr Vater liege auf dem Kirchhof, da er doch noch im Dorfherumgehe und aus Chorgericht biete," gebüßt.

Item Etliche, daß sie theils Kirschenwasser u. a.gcbrönt, theils dann Brönz verkauft vermahnt.

Item Etliche (und ihre Frauen), daß steh ihre Weiberbei der Hochzeit als Meitle im Kranz eingestellt, ungeach-tet ste beide, wie der Ausgang erwiesen, schwanger waren,

jede Partei neben einem guten Filzen um 1 Pfd.gebüßt.

1699. Item ein Meitle, weil es seine Schwan-gerschaft verheimlichet und auf Geheiß des gottlosen BubS

das Kind bald nach der Geburt lebendig begraben, des-wegen es auch enthauptet worden. Der gottlose Bub aberhat sich bei Zeiten aus dem Staub gemacht.

> Item Einer und sein Weib, weil sich dieselbe bei

ihrer Copulation als ein reines Meitle mit dem Kranz ein-gestellt, da doch die Erfahrung hernach bezeügct, daß eseine Braut mit 4 Ohren gewesen, nebst Vermahnungund einer guten Censur, gebüßt.

1701 . Etlich, wegen durch öffentliches Tanzen aneiner Hochzeit gegebenes Aergerniß gebüßt.

1703 . Etlich, daß ste bei der letzten Kilbe imKloster gewesen gebüßt.

1706. Citirt die alte Lismerin, unterschiedlicheledige G'scllen und einige Meitle, angeklagt wegen Kilten;die aber vorgeben mit einander Psalmen g'snngen hau. Ver-mahnt, daß ste unter diesem Verwand nicht etwas Schlim-mes fingen sollen, auch mehr bei Tag als bei Nacht bei-sammen im Singen sich üben sollen.