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— Ftem der Ammann, weil er greulich geschworen,nach seinem gewohnten Gebrauch — mit einer scharfen Cen-sur zur Besserung gemahnt und gebüßt.
— Einer von Langenthal , weil er greulich gelästertund geflucht: »Der Donner soll kreuzweiö durchs Dorfschießen!" — in die Käst erkennt und büßt.
1696. Eine Frau, die neben vielen Fluchen ge-sagt hat: »Daß des alten Schulmeisters Leüt zwar meinenihr Vater liege auf dem Kirchhof, da er doch noch im Dorfherumgehe und aus Chorgericht biete," — gebüßt.
— Item Etliche, daß sie theils Kirschenwasser u. a.gcbrönt, theils dann Brönz verkauft — vermahnt.
— Item Etliche (und ihre Frauen), daß steh ihre Weiberbei der Hochzeit als Meitle im Kranz eingestellt, ungeach-tet ste beide, wie der Ausgang erwiesen, schwanger waren,
— jede Partei neben einem guten Filzen um 1 Pfd.gebüßt.
1699. Item ein Meitle, weil es seine Schwan-gerschaft verheimlichet und auf Geheiß des gottlosen BubS
— das Kind bald nach der Geburt lebendig begraben, des-wegen es auch enthauptet worden. Der gottlose Bub aberhat sich bei Zeiten aus dem Staub gemacht.
> — Item Einer und sein Weib, weil sich dieselbe bei
ihrer Copulation als ein reines Meitle mit dem Kranz ein-gestellt, da doch die Erfahrung hernach bezeügct, daß eseine Braut mit 4 Ohren gewesen, — nebst Vermahnungund einer guten Censur, gebüßt.
1701 . Etlich, wegen durch öffentliches Tanzen aneiner Hochzeit gegebenes Aergerniß — gebüßt.
1703 . Etlich, daß ste bei der letzten Kilbe imKloster gewesen — gebüßt.
1706. Citirt die alte Lismerin, unterschiedlicheledige G'scllen und einige Meitle, angeklagt wegen Kilten;die aber vorgeben mit einander Psalmen g'snngen hau. Ver-mahnt, daß ste unter diesem Verwand nicht etwas Schlim-mes fingen sollen, auch mehr bei Tag als bei Nacht bei-sammen im Singen sich üben sollen.