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Bericht vom Bergkwerck, wie man dieselben bawen und in guten Wolstandt bringen soll, sampt allen darzu gehörigen Arbeiten, Ordnung und rechtlichen Process / beschrieben durch G. E. Löhneyss
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324Von der Eisenhuͤtten OrdnungArbeit zu unternehmen/ gelüsten liessen/ sollen sie alßbald außgetrieben/ und im Für-stenthumb keines weges gelitten oder geduldet werden.Der 22. Articul.Daß kein Auffsatz mit den Eisenstein,Kollen/ Gesind: vnd Fuhrlon gemachtwerde.Ir ordnen auch/ das kein Hüttenmeister oder Hammerschmidt/ ohnvorwissen vnd hinterwerts vnsers Eisen Factors/ Hüttenreuters und Geschwornen/einigen Auffsatz im Eisenstein/ Kauff vnd auch im Fuhrlon/ weder heimblich oderöffentlich mache, noch auch ihren Knechten gestatten vnd nachgeben, Eisenstein zukauffen/ oder denselben von der Gruben in Fässern/ Kiepen oder Säcken abzuführen,wegzubringen vnd zuverpartieren, bey straff 5. Thaler.Der 23. Articul.Ie Httenmeister sollen mit ernst zu gebür-licher bezahlung der Köler, Bergk: vnd Hutten-volcks/ angehalten werden.SAmit auch den Gewercken vnd Hüttenleuten in gemein, ihres verdientenCohns halber, keine Vnrichtigkeit vorfallen müge, Alß sol vnser factor die Gewer-cken zu gebürlicher bezahlung vnd abfindung/ mit allem ernst zum öfftern ermahnen/Daaber solche Auffladung keine statt finden, vnd dißfals von den Hüttenleutenrechtmessiger weise geklagt/ vnd sie die Hüttengewercken dagegen mit bestande nichtserhebliches einwenden könten/ auff solchen falt sol dem Klägern durch vnsern Factornzu der bezahlung verholffen werden.Würde aber solche Schuldt nicht von den Hüttengewercken, sondern an-derß woher rühren, damit den Hüttengewercken an ihrem Gelde in vnser Factorey,kein eingriff oder hülffe geschehe vnd verhenget werde, sol die Klage an gebührende ör-ter gewiesen werden.Der 24. Articul.Verhüttenvogt sol auff jeder Hütten einrecht Kollen Maß haben.Amit auch die Köler, so wol die Hütten Gewercken, der abladung Kollenaus den Häyen/ eigendtlich gewißheit vnd nachrichtung haben mügen/ So sol vnserHüttenreuter auff jeder Hütten ein recht Kollen Maß verschaffen, damit rechteMasse geliefert werde, Es sol aber mit den Massen also gehalten werden: Wanndie Körbe groß seyn/ und etwan 15. Maß halten/ vnd auff den Hütten nicht mehr als14. daraus gemessen werden/ sol der Hüttenmeister oder Gewercke dieselbige für voll-stendige 15 Maß annehmen vnd dafür bezalen, was aber vnter 14. Maß befundenwird/ sol dem Köler an der bezalung gekürtzet werden/ Wann aber die Kollhäy sehrweit von den Hütten seyn, sol man 13. fuͤr 15. passieren lassen.Der 25. Articul.NAß vnser Eisen Doctor zu N. Wöchentlicheinen Außzug mache/ was für Eisen vonzujeder Hütten einkommen ist.Es sol auch unser Eisen Factor daselbst, alle Wochen einen Außzug/ nachgegenwertigem Formular machen/ wie viel/ vnd was für Eisen ein jeder Hüttenmei-ster die Wochen vber/ gemacht, vnd in vnsere Factoren geliefert hat/ vnd vnsermBergkhauptman zustellen, welcher Vns denselben wol ferner wird zuzuschickenwissen/ damit wir bericht haben mügen, wie der Eisenhandel getrieben wird/ auchjedeßmals in diesem Außzuge, so wol den Quartal Rechnungen specificiren, wohindas Eisen verkaufft ist.Wöchent-