Adclskctte
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Kickern, besonders den -Ofstciersstellen) erhalten, wovon man die meisten undwichtigsten in den neuern Zeit, weil sie sowol der Gerechtigkeit zuwider als derkräftigen und gesunden Entwickelung des StaatS hinderlich sind, wieder beschränktoder ganz aufgehoben hat. In der französischen Revolution wurden zuerst durchdie berühmten Decrete vorn 4. August 1789 die drückenden Vorrechte des Adelslind die meiste» gutsherrlichen Rechte (Gerichtsbarkeit u. s. w.) aufgehoben, undnachdem das Lehnwefen durch eine Reihe von Gesehen vernichtet worden war,wurde durch ein Gesetz vom 19. Juni 1190 der Erbadel gänzlich abgeschafft. Na-poleon stiftete durch den -Lenatsschluß vom 14. Aug. 1806 und das Decret vom1. März 1808 einen neuen Erbadel, mit den Titeln Fürsten , Herzöae, Grasen,Barone und Ritter, der aber nur Majoratsadel war und nur nach Stiftung ei-nes Majorats mit diesem auf die ältesten Löhne nach dem Rechte der Erstgeburtforterbte. Nach der Restauration aber trat auch der ältere Adel wieder ganz mseine Rechte ein. >Lo ist der Adel in Europa wieder zum allgemeinen europäischen Institut geworden; nur in Norwegen , wo er ohm'bin fast eingegangen war, ister durch 3 Mal nach einander, 1813, 1818 und 1821, wiederholte Beschlussedes LtorthingS aufgehoben worden. Der König konnte zwar seine Einwilligungnicht mehr versagen, allein er schlug, weil sich Norwegen in harmonischer Übeiein-siimmung mit der gesellschaftlichen Drganisarion der Nachbarstaaten erhalten müsse,die Errichtung eines neuen Erbadels vor, welcher zur Belohnung großer Verdiensteliin das Vaterland vom Könige vergeben werden und nach dem Rechte der Erstge-burt forterben sollte. In der Versassungsurkunde von 1814, Art. 25, ist aberverordnet, daß kemem Norweger erbliche persönliche oder reale Vorrechte ertheiltwerden kennte», und so lehnte das Ltorlhing den königl. Antrag ab. 37.
AdelSkert e. Eine Devbindung, welche zur Zeit des wiener EongrcsseS,bei welchem sich bekanntlich eine groüe Anzahl Individuen aus der Elasse des ho-her» Adels und der Metiatisirren zur Wahrnehmung ihrer Ansprüche oder Rechtecingefiiiiden hatte, geschlossen wurde, deren spätere Geschichte aber nicht bekanntworden ist. Kluber theilt in den „Acten des wiener Eongresses", Thl. > >. ch 452fg., den darüber bekannrgemachten Plan mit. Diesem, vom 10. Jan. 1815datirte», jedoch mit keinen Unterschriften versehenen Plane gemäß, sollie dieseKette ') bloß für eine allgemeine deutsche sittliche und wissenschaftliche Bildungü-anstalt gelten, ausschließend für den Adel. dessen Bestimmung sei, der eiste undgebildetste Stand in Deutschland zu sein; — in ihm sollte der altertbumliche rit-terliche Sinn erweckt und erhalten werden, damit jede geistige und körperliche Bil-dung bei dem Adel immer mehr fortschreite; — es sollte (durch die Kette) in dieErziehung des junge» Adels eingewirkt werden; — in Hinsicht auf Zweck undMittel waren Grade für Wirken und Handeln vorgeschlagen; —eine örtlicheEintheilimg der Mitglieder in Kreise und Gauen, jedoch nicht nach der jetzigenpolitischen Geographie, lag im Entwurf; — deutsch -adelige Festtage durch ganzDeutschland , sowie öftere Versammlungen, worin Protokolle geführt und diesean die Kreisvorsteher gesandt werden sollten, waren vorgeschrieben: —Alles diesaber solle erst für einen kleinen Anfang gelte»! „Aber man hoffe ein fröhlichesGedeihen und kräftiges Wachsthum. Aus tiefem wu> den sich manche lieblicheBlüthen und Früchte entwickeln, die für jetzt noch nicht zu ahnen seien." „Zur
*) Gleichwie, beißt es im §- 23 des Plans, Alles in der Welt einen Namen ba-den will, also auch dieser Verein eine» Namen und Sinnbild angenommen tat, undzwar die einer geschlossenen blecke, andenkend, daß, sowie die Straft einer Ame inder Gleichheit zu einem Zwecke angezogener Ringe befiel», der Verein aus inner sichgleiche», an Muth, bcrafr und Beharrlichkeit wetteifernden Miraliedcrn bestel ', welchefest wie die Ringe einer Kerie zusammenhalten und weder Anfang noch Ende zeigen,an dem sie getrennt und von einander entfernt werde» könnten.