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Amnestie
losophen in Lllexandrien auszeichnet, nämlich: 1) ein Peripatetiker oder vielmehreklektischer Philosoph desl. Jahrh, nach Chr., Plutarch'ö Lehrer; 2)AmmoniuS ,mit dem Beinamen Saccas, der als-Ltifter einer neuplatonischen schule inAlexandrien um 193 ».Chr.angesehen wird (s. Alexandriner); und 3) ein ?ln-hänger dieser Schule im 5. und 6. Jahrh., Sohn des Hermias , LchulerdesPro- jklnS und Lehrer des SimpliciuS.
Amnestie (griech.), die gänzliche Verzeihung und Befreiunz vonStrafe,welche Denjenigen, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht ha-ben, gewöhnlich unter der Bedingung, daß sie sofort, oder bis zu einem bestimm-ten Zeitraume, zu ihrer Pflicht zurückkehren, zugesichert wird. So pflegm De-serteurs von Zeit zu Zeit unter Znsicherung völliger Amnestie, d. h. völliger Straf-losigkeit, zurückgerufen zu werden. Auch wird gewöhnlich bei Aufstanden ganzerDistncce oder Lander eine Amnestie erklärt, weil die Bestrafung nach der Strengeder Gesetze oft nicht füglich ausführbar sein würde. Man begnügt sich, höchstensdie Häupter und Anstifter davon auszunehmeu. Denn nach innern Erschütterun-gen und bürgerlichen Kriegen ist die Vergessenden des Vergangenen eine nothwen-dige Grundlage des Friedens. Oft aber war sie nur eine trügerische Zusicheruug.Auf die Amnestie oder den Religionsfrieden in Frankreich von 1570 folgte 1572das entsetzliche Beispiel einer Regierung, welche den Mord eines Theils ihrer Un-terthanen befahl. (S. Bluth och zeit.) Berühmte Amnestien waren die in deinpassauischen Religionsvertrag 1552, §.23, wo des Feldzug des Kurs. Moritz vonSachsen gegen Kaiser Karl V. mit sehr mildem Ausdruck „eine Kriegsübung" ge-nannt, und Allen, die daran Theil genommen hatten, volle VergessenhcituudWie-derannahme zur Gnade zugesichert wird. Auch im westfälischen Frieden (Art. 2)wurde nach vielen Schwierigkeiten eine vollkommene und allgemeine Amnestie, vomAnfang der böhmischen Unruhen an, bewilligt, deren Ausführung und Anwen-dung nach 30jährigen Kämpfen keine leichte Eache war. In England wurdebei Karls ll. Wiederherstellung 1660 eine Generalamnestie bekanntgemacht, vonwelcher der König Niemand, das Parlament nur die eigentlichen Köuigsmörder (dieRichter Karls I.) auknahm. Die französische Revolution ist an Amnestien reich.Die siegende Partei '.«ersprach sie, oder ließ sich damit Straflosigkeit begangenerVerbrechen zusichern. Bei der Restauration konnte eine förmliche Amnestte nichtwohl ausgesprochen werden, aber in der „< ämi w >-,>>,-si tu lininmllr", Art. 11, wirdjede Verfolgung wegen politischer Meinungen und Abstimmungen untersagt. Un-geachtet seiner Entsagung betrachtete doch Napoleon Bonaparte Diejenigen, welche1814 zum Umsturz des kaiserl. Thron? mitgewirkt halten, als Staatsverbrecher,und ertheilte ihnen am 12. Mär; 1815 aus Lvon eine Amnestie, von welcher nur15 Männer (der Fürst Talleyrand , Bourienne, Herzog v. Dalbcrg u. A.) ausge-nommen waren. Bei der zweiten Restauration wurde erst am 12. Jan. 1816Allen, welche an der Usurpation Napoleon Bonaparte'S unmittelbaren Antheil ge-nommen hatten, eine vollkommene Amnestie bewilligt, und nur 19 davon ausge-nommen, welchen zufolge der Verordnung vom 21. Juli 1815 der Proceß gemachtwerden sollte (Ney, Labedomre, Lavalerre, Berirand, Rovigo u. A.); ferner38 Andre (Soulr, Baffano, Dandamme, Carnot, Hullin, Merlin rc.); welcheder König binnen 2 Monaten verbannen könne; endlich Alle, welche für den TodLudwigs X VI. gestimmt (kUPmulo) und während der 100 Tage der Usurpa-tion ein öffentliches Anit angenommen hatten. Diese sind, wie alle Angehörige derFamilie Bonaparte, aus Frankreich verbannt. Doch ist seitdem Vielen aus jenerZahl die Rückkehr verwilligt worden. Auch bei den portugiesischen und italienischenRevolutionen und Restaurationen sind mit mehren oder mindern Beschränkungendergleichen poln. Amnestien ausgesprochen worden. In dem wiener Frieden zwischenPreußen und Sachsen befand sich ebenfalls ein Artikel, der solche festsetzte. 37.